Rhein-Pfalz Kreis Bürger müssen weniger zahlen

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Neustadt/Schifferstadt. 23 Grundstücksbesitzer im ehemaligen Sanierungsgebiet im Schifferstadter Ortskern bekommen 30 Prozent der Ausgleichsbeträge, die die Stadt im Mai 2013 gefordert hatte, zurück. Dieser Kompromiss ist gestern am Ende einer mehrstündigen Verhandlung am Verwaltungsgericht Neustadt gefunden worden. Wenn der Stadtrat der Übereinkunft zustimmt, ist eine mehrjährige Auseinandersetzung beendet.

Ausgleichsbeträge müssen Grundstücksbesitzer dafür zahlen, dass durch eine Ortssanierung der Wert ihres Grundstücks steigt. In dem rund fünf Hektar großen Sanierungsgebiet haben 38 Bürger Grundbesitz. Als im Mai 2013 die Bescheide über die Ausgleichsbeträge verschickt worden sind, legten 36 Grundbesitzer dagegen Widerspruch ein, mit dem sie vor dem Kreisrechtsausschuss scheiterten. Daraufhin klagten 23 der Grundstücksbesitzer vor dem Verwaltungsgericht gegen die Stadt Schifferstadt. Zur Begründung führten die Kläger mehrere Argumente an, mit einem Teil dieser Argumente beschäftigte sich die Dritte Kammer des Verwaltungsgerichts gestern ausführlich. Da ging es beispielsweise darum, ob das Gutachten, anhand dessen die Wertsteigerung ermittelt worden war, allgemein zugänglich war. Das sei nicht der Fall gewesen, so die Kläger. Dem widersprach die Kammer. Ein weiteres Argument der Kläger war: Eine Sanierung sei nicht erforderlich gewesen und die Festlegung des Sanierungsgebiets sei nicht nachvollziehbar. Ob das so ist oder nicht, spiele keine Rolle mehr, erklärte die Vorsitzende Richterin Carmen Seiler-Dürr. Diese Punkte seien in einer Sanierungssatzung geregelt, die im Juni 1989 vom Stadtrat beschlossen wurde. Gegen eine solche Satzung könne man nur innerhalb von sieben Jahren vorgehen. Entgegen der Ansicht der Kläger sei auch das Ziel der Sanierung – die Beseitigung von Missständen – erreicht worden, führte Seiler-Dürr aus. Ob alle Missstände beseitigt wurden, spiele keine Rolle. Der entscheidende Punkt sei, ob das von der Stadt 2010 in Auftrag gegebene Gutachten darüber, wie hoch die Wertsteigerung der Grundstücke ist, plausibel ist, erläuterte die Richterin. An diesem Gutachten hatten sie und der Beisitzer Roland Kintz einiges zu kritisieren. In der Expertise ist das Sanierungsgebiet in Zonen eingeteilt, in denen jeweils eine andere Wertsteigerung der Grundstücke ermittelt wurde. Diese Einteilung sei in mehreren Punkten nicht nachvollziehbar und teils unlogisch, meinte Kintz. Moniert wurde unter anderem auch, dass die Geschossflächenzahl der einzelnen Grundstücke nicht berücksichtigt wurde. Die Erläuterungen des Vorsitzenden des Gutachterausschusses und dessen Verweis auf den „intersubjektiven Sachverstand“ der Gutachter überzeugten die Richter offensichtlich nicht. Nachdem das Gericht mit seinem Erörterungen den Kontrahenten klar gemacht hatte, dass es auf beiden Seiten Plus- und Minuspunkte gibt, schlug Seiler-Dürr einen Kompromiss vor. Zuvor erläuterten sie und Kintz noch die Kosten: Die Wertsteigerung der Grundstücke sei mit drei bis vier Prozent sehr niedrig angesetzt. Wenn durch ein neues Gutachten festgestellt würde, dass die Wertsteigerungen noch geringer sei, würde der Ausgleichsbetrag nicht viel geringer ausfallen. Ebenso könnte die Wertsteigerung und damit auch der Ausgleichsbetrag höher werden. Auf der anderen Seite stünden die Kosten für ein neues Gutachten, das seien etwa 17.000 Euro, dazu kämen die Gerichtskosten. Und sollte das Verfahren vor dem Oberverwaltungsgericht verhandelt werden, addieren sich Anwaltskosten dazu. „Das wird richtig teuer“, sagte Seiler-Dürr. Entweder für die Stadt oder die Grundbesitzer. Seiler-Dürr schlug vor, dass die Stadt ihre Forderungen um 30 Prozent reduzieren soll. „Überlegen Sie es sich gut“, empfahl Kintz. Die Kläger versuchten die Reduzierung um einige Prozent zu erhöhen, Bürgermeisterin Ilona Volk um einige Prozentpunkte zu reduzieren. Doch Seiler-Dürr blieb hart. 30 Prozent könne sie „guten Gewissens“ beiden Seiten empfehlen. Nach einigem Hin und Her stimmten alle zu. (ann)

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