Rheinpfalz Pfalz kompakt:

Trotz Strafbefehls in Schuldienst? Ein ehemaliger Realschullehrer, der 2005 wegen der Verbreitung, des Erwerbs und des Besitzes kinderpornografischer Schriften durch Strafbefehl zu einer Geldstrafe verurteilt worden war und danach aus dem Schuldienst ausgeschieden war, will wieder unterrichten. Das Land hat seine Rückkehr in den Schuldienst mit Verweis auf seine pädophile Neigung abgelehnt, dagegen klagt der Ex-Beamte jetzt. Seine damalige Verurteilung unterliege heute einem Verwertungsverbot nach dem Bundeszentralregistergesetz, seine Verurteilung dürfe deshalb nicht zu einem Nachteil führen. Das für die Pfalz zuständige Verwaltungsgericht Neustadt verhandelt den Fall am 22. Juni. (swz/Foto: dpa) Revision nach Mordprozess Der gewaltsame Tod einer 16-Jährigen nach einem Volksfest in Rockenhausen wird die Justiz möglicherweise weiter beschäftigen. Der Anwalt des 20-jährigen Täters kündigte gestern an, er wolle Revision gegen das Urteil des Landgerichts Kaiserslautern einlegen. Dieses hatte seinen Mandanten am Donnerstag der Vergewaltigung und Mordes schuldig gesprochen und zehn Jahre Jugendhaft verhängt (wir berichteten). Der Verteidiger hatte auf Körperverletzung mit Todesfolge plädiert. Nach Ansicht des Gericht vergewaltigte der 20-Jährige das Mädchen und töte es, um die Vergewaltigung zu verdecken. (fsm/lrs) Bahn nach Pirmasens gesperrt Die Bahnstrecke von Kaiserslautern nach Pirmasens ist wegen Bauarbeiten von Montag, 16. Mai, bis Sonntag, 29. Mai, komplett gesperrt. Statt Zügen fahren Busse. Betroffen von der Sperrung sind auch die Züge von Saarbrücken über Zweibrücken und von Landau , die auf dem Streckenabschnitt zwischen Pirmasens Nord und Pirmasens Hauptbahnhof ausfallen. (ebu)