Kreis Südliche Weinstraße Trifels Natur will Verwaltungsrechtsstreit nicht fortführen

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Darf die Kreisverwaltung SÜW gegen durch enorme Erdauffüllungen entstandene angebliche Holzlagerplätze im Wald um Annweiler naturschutzrechtlich vorgehen? Mit dieser Frage sollte sich das Verwaltungsgericht Neustadt am Dienstag vergangener Woche befassen, nachdem die Trifels Natur GmbH geklagt hatte. Die Verhandlung wurde abgesetzt. Nun hat sich die Kanzlei der stadteigenen Forstfirma geäußert.

„Wir haben das aktuell bekannt gewordene Ergebnis der staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen gemeinsam mit der Geschäftsführung der Trifels Natur und ihren Strafverteidigern analysiert. Als Ergebnis kamen wir überein, dass aufgrund dieser Feststellungen für die Trifels Natur kein Rechtsschutzinteresse für die Fortführung des Verwaltungsrechtsstreits mehr besteht“, so die Anwaltskanzlei Jeromin/Kerkmann aus Andernach. Wie mehrfach berichtet, sorgten Erdauffüllungen in zwei Bereichen des Annweilerer Stadtwalds für den Rechtsstreit zwischen Kreis und Forstgesellschaft. Die zwischen 2010 und 2014 entstandenen großen Flächen im Wald dienen nach Angaben der Trifels Natur als Holzlagerplatz. Sie entstanden durch Ablagerung großer Massen Erdreich, das Fremdfirmen gegen Zahlen einer Gebühr an die Trifels Natur dort anlieferten. Mit dem Material wurde am Ebersberg ein Talkessel weitgehend aufgefüllt und in der Gemarkung Gräfenhausen eine Fläche von 6500 Quadratmetern terrassenförmig angelegt, wie das Verwaltungsgericht schildert. Die Untere Naturschutzbehörde des Landkreises betrachtet die Arbeiten als ungenehmigten Eingriff in Natur und Landschaft und erließ 2014 zwei Verfügungen, weitere Erdauffüllungen einzustellen. Dagegen hatte die Trifels Natur Widerspruch eingelegt, scheiterte jedoch vor dem Kreisrechtsausschuss. Daher legte sie Klage beim Verwaltungsgericht ein. „Das Klageverfahren wurde primär geführt, um den Beweis zu erbringen, dass die tatsächlich eingebrachten Mengen nicht annähernd den von der Verwaltung unterstellten Umfang erreichen, die Erde keine Belastungen aufweist und die erhobenen Gebühren nicht einmal die Kosten decken“, so die Anwaltskanzlei. Die staatsanwaltlichen Ermittlungen hätten ergeben, dass nur rund 13.000, nicht bis zu 100.000 Kubikmeter Erde abgelagert worden sei, verteilt auf fünf Plätze. Ein Gutachten habe festgestellt, dass ausnahmslos unbelastetes Material dort lagere, vorwiegend aus privaten Bauvorhaben. Die Gebühren, erhoben für das Planieren und die Instandsetzung der Wegeschäden, betrügen weniger als zwei Prozent des Jahresumsatzes der Trifels Natur, führt die Kanzlei an. „Sie sind noch nicht einmal auskömmlich, um sämtliche Herstellungskosten für die Holzlagerplätze und die Behebung der Wegeschäden abzudecken.“ Nach Einschätzung ihrer Anwälte könne der Forstgesellschaft daher auch nicht der Vorwurf des Betreibens einer Deponie gemacht werden, wie im strafrechtlichen Verfahren gegen die Trifels Natur angeführt. Wie berichtet, hatte die Staatsanwaltschaft Landau Anklage beim Amtsgericht gegen einen Verantwortlichen der Forstfirma erhoben. Hierbei geht es um das unerlaubte Betreiben von Anlagen in besagten fünf Fällen. Laut Leitender Oberstaatsanwältin Angelika Möhlig bestreitet der Beschuldigte, sich strafbar gemacht zu haben. Das Amtsgericht Landau hat noch nicht über die Eröffnung des Hauptverfahrens entschieden. In dieser Angelegenheit wird die Trifels Natur von dem Landauer Anwalt Bernd Lütz-Binder vertreten. „Die Trifels Natur wird nun die Zurückweisung des Antrags der Staatsanwaltschaft auf Zulassung der Anklage beantragen“, so die Kanzlei Jeromin/Kermann. (höj)

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