Kreis Südwestpfalz Straßenbeiträge: Dellfelderin zieht Eilantrag zurück

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Dellfeld. Die Anwohnerin der Dellfelder Ortsdurchfahrt, die wegen des Durchgangsverkehrs gegen die Höhe der wiederkehrenden Beiträge klagt (wir berichteten zuletzt am 21. April), hat ihren Eilantrag am Dienstag zurückgezogen. Das teilte das Verwaltungsgericht Neustadt auf Anfrage mit. Auf die eigentliche Klage hat das aber keinen Einfluss.

Mit dem Eilantrag wollte die Klägerin erreichen, dass sie die wiederkehrenden Beiträge für 2015 – knapp 600 Euro – vorerst nicht zahlen muss. Dafür muss sie aber zunächst einen Antrag bei der Verbandsgemeindeverwaltung stellen, und die muss ihn ablehnen. Nur dann ist der Eilantrag zulässig. „Ein solcher Antrag war offenbar vorher noch nicht gestellt worden“, teilte Sabine Jahn-Riehl, stellvertretende Mediensprecherin des Verwaltungsgerichts, mit. Das Eilverfahren sei mit der Rücknahmeerklärung abgeschlossen. Das Gericht habe hier nichts zur Sache entschieden. Die Dellfelderin kann nun bei der Verbandsgemeinde den Antrag stellen und – falls er abgelehnt wird – beim Verwaltungsgericht einen neuen Eilantrag einreichen. Ob sie das tut, ist für die Klage selbst unerheblich. Wann die verhandelt wird, sei noch nicht absehbar. Wie berichtet, möchte die Klägerin wegen des Durchgangsverkehrs weniger wiederkehrende Beiträge zahlen. (bfl)

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