Der Start des neuen EU-Datenschutzrechts ist von Misstönen begleitet.
Die Kritik ist teils berechtigt, vielfach aber auch überzogen. Die positiven
Effekte für die digitale Privatsphäre geraten dadurch aus dem Blick.
Die Verordnung sollte weder zur
Wunderwaffe verklärt noch als
Teufelszeug verdammt werden.