Speyer „Gut gemeint, schlecht gem...“
„Das Gesetz war gut gemeint, aber in der Umsetzung zeigt sich: Es ist sehr schlecht gemacht.“ So lautet das Urteil von Carsten Leinhäuser, Diözesanpräses des BDKJ Speyer, zur EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und zum Kirchlichen Datenschutzgesetz (KDG), das darauf basiert (siehe „Zur Sache“). Das Grundproblem, das er sieht: „Die EU-Verordnung wurde mit einem Fokus auf große Unternehmen wie Facebook und Google geschaffen. Kleine Verbände werden mit ihnen auf eine Stufe gestellt.“ Zwar sei es wichtig, auf einen sensiblen Umgang mit Daten zu achten. Doch EU-Verordnung und Kirchengesetz machten Vorgaben, die in der Jugendarbeit so kaum zu erfüllen seien. Leinhäuser identifiziert drei Problembereiche. Nummer eins: Laut DSGVO muss ein Datenschutzbeauftragter benannt werden, sobald mindestens zehn Personen mit der Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt sind. „Wir als Ehrenamtliche bekommen das nicht gestemmt“, sagt Leinhäuser. Er nennt ein Beispiel: Eine BDKJ-Ortsgruppe möchte 40 Jugendliche zu einem Ferienlager einladen. „Die Betreuer und andere verarbeiten auch Daten, und da ist man schnell bei zehn Leuten. Nach DSGVO brauchen die jetzt einen Datenschutzbeauftragten.“ Solche Positionen gebe es bei der Kirche zwar auch, aber: „Die sind für den großen Apparat und für die Pfarreien verantwortlich. Verbände fallen da raus“, so Leinhäuser. Auch die Öffentlichkeitsarbeit stelle die Verbände vor Herausforderungen, sagt er. Ein Problem: die Nutzung von Fotos. In dem Punkt sei das kirchliche Gesetz strenger als die EU-Richtlinie, denn es schreibt bei der Datenverarbeitung die vorherige schriftliche Einverständniserklärung vor. Diese Vorgabe umzusetzen, werde bei einem anstehenden Großereignis schwierig, so Leinhäuser. Ende Juli bricht der BDKJ zu einer Wallfahrt nach Rom auf. Mit dabei: 1000 Jugendliche. „In der Vergangenheit haben wir davon berichtet, Pressemitteilungen verschickt, Fotos bei Facebook gepostet“, erzählt Leinhäuser. „Das war kein Problem, weil wir schon damals sensibel mit Daten umgegangen sind. Wir haben mit den Eltern abgeklärt, welche Kinder auf die Fotos dürfen.“ Wenn jetzt im Vatikan ein Gruppenfoto geschossen werden soll, müssten vorher 1000 schriftliche Einverständniserklärungen eingeholt werden. Und nicht nur das. „Wenn wir das Foto später weitergeben wollen, zum Beispiel an die Presse, müssen wir die Eltern nochmal fragen, denn die Zustimmung gilt nur für den Zweck, der auf dem Zettel steht.“ Dieser bürokratische Aufwand mache es für die Ehrenamtlichen unmöglich, von ihren Aktionen zu berichten, so Leinhäuser. Das sei auch für die Kirche ein Problem. „Wenn wir nicht über unsere Arbeit berichten können, werden junge Menschen in der Kirche unsichtbar.“ Beim Tag der Firmlinge, der am 26. Mai in Speyer mit über 400 Teilnehmern stattfand, habe Leinhäuser versucht, „datenschutzrechtskonforme Fotos“ ohne schriftliche Einwilligung zu schießen. Das Ergebnis: Bilder von Hinterköpfen und verschwommenen Menschengruppen. Der Charakter der Veranstaltung gehe verloren, findet Leinhäuser. „Das könnte überall sein.“ Katharina Goldinger, beim Speyerer BDKJ für die Öffentlichkeitsarbeit zuständig, gibt zu bedenken: „Anonyme Fotos funktionieren auf Plattformen wie Instagram nicht.“ Niemand teile oder verlinke solche Bilder. Die Nutzung sozialer Medien sei ohnehin problematisch. Das betrifft insbesondere den Messenger-Dienst Whatsapp. Er wird kritisch gesehen, unter anderem, weil er auf das Telefonbuch des Nutzers zurückgreift. In der kirchlichen Arbeit darf Whatsapp zur Benachrichtigung genutzt werden, zum Beispiel als Newsletter, nicht aber zur Vernetzung: Eine Firmling-Whatsapp-Gruppe einzurichten, um sich untereinander abzusprechen, ist nicht möglich. Doch die App sei aus der ehrenamtlichen Arbeit nicht wegzudenken. „Jugendliche nutzen nunmal Whatsapp, Snapchat und Instagram, um sich zu vernetzen, und wollen das auch mit uns tun“, sagt Leinhäuser. Auf andere Messenger-Dienste auszuweichen, sei keine Lösung. „Die wollen nicht umstellen. Das ist denen nicht vermittelbar.“ Innerhalb von drei Jahren soll das KDG überprüft werden. Das dauert Leinhäuser zu lange. „Wir müssen ja jetzt damit arbeiten.“ Absicht unterstellt der BDKJ denjenigen, die das Gesetz verabschiedet haben, nicht. „Wir glauben nicht, dass alles so gewollt war“, sagt BDKJ-Diözesanvorsitzende Lena Schmidt. Sie wünscht sich, dass die Anforderungen der ehrenamtlichen Arbeit mehr Beachtung finden. Eine Lösung für die Gruppenfotos bei der Romwallfahrt ist laut Leinhäuser noch nicht in Sicht. „Wir haben noch ein paar Wochen Zeit und versuchen gerade, auf allen Ebenen Antworten zu bekommen.“