Politik Leitartikel: Ein wichtiges Signal

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Der Start des neuen EU-Datenschutzrechts ist von Misstönen begleitet.

Die Kritik ist teils berechtigt, vielfach aber auch überzogen. Die positiven

Effekte für die digitale Privatsphäre geraten dadurch aus dem Blick.

Die Verordnung sollte weder zur

Wunderwaffe verklärt noch als

Teufelszeug verdammt werden.

Die Aufregung erinnert an die Jahrtausendwende. Vor dem 1. Januar 2000 wurde befürchtet, dass Computersysteme dem kalendarischen Wechsel nicht gewachsen sein und abstürzen würden. Es herrschte Weltuntergangsstimmung, die Apokalypse aber blieb aus. Ähnlich verhält es sich mit dem heutigen 25. Mai, ab dem die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) nach einer zweijährigen Übergangsfrist EU-weit angewendet werden muss. Je näher der Stichtag rückte, umso mehr Panik wurde im Internet geschürt. Vor einem Bürokratiemonster wurde gewarnt; vor immensen Bußgeldern und einer Armee von Abmahnanwälten, die Verstöße gegen die Regeln aufspüren; Netzuntergangsstimmung herrschte. So schlimm wird es nicht kommen, denn die Grundverordnung erfindet den Datenschutz nicht neu. Gerade in Deutschland ist man ein hohes Schutzniveau gewohnt. Die DSGVO hat durchaus ihre Schwächen. Giganten der Datenindustrie wie Facebook und Google werden nicht so einfach gebändigt werden, denn diese großen Konzerne spielen durch ihre schiere Marktmacht weiterhin nach ganz eigenen Regeln. Sie tun sich bei der Umsetzung des neuen Rechts auch deutlich leichter als die vielen Blogger, kleinen Website-Betreiber, Handwerksbetriebe oder Vereine, die den Datenschutz gleichermaßen beachten müssen. Sie sind verunsichert wegen der Komplexität der 99 Gesetzesartikel. Leider wurden ihnen oftmals unbegründete Ängste nicht genommen. Vor dem 25. Mai fehlte es von offizieller Seite an einer umfassenden Informationskampagne – ein sträfliches Versäumnis. Einige Blogger beispielsweise haben in den zurückliegenden Wochen entnervt aufgegeben und sind nun offline. Ein bedauerlicher Kollateralschaden der DSGVO, wodurch der Datenschutz in Verruf gerät. Ja, er mag sperrig sein. Fatal wäre, wenn nach der Debatte nur hängen bliebe, dass es ein nervtötendes Thema ist. Was bringt das nun überhaupt, ein einheitliches europäisches Regelwerk? Zunächst ist genau das ein zentraler Aspekt: dass harmonisiertes Recht unmittelbar in jedem Mitgliedstaat gilt. Unternehmen sollen keine Schlupflöcher mehr finden, wie sie bislang Länder mit lascherer Handhabung boten. Das schafft gleiche Wettbewerbsbedingungen. Man darf nicht vergessen, dass der primäre Ansatz der EU bei der Neufassung des Datenschutzes ein wirtschaftlicher war. Nicht zu unterschätzen ist die Signalwirkung. Die DSGVO hat dazu geführt, dass die Verarbeitung personenbezogener Daten einer kritischen Prüfung unterzogen werden musste und der sorgsame Umgang mit sensiblen Informationen mehr wertgeschätzt wird. Das kann im besten Fall über die EU hinaus ausstrahlen. Die Nutzer von sozialen Netzwerken, Apps und Onlinediensten schließlich bekommen mehr Kontrolle über ihre Daten; was mit ihren Informationen passiert, muss ab sofort transparent gemacht werden. Auf diese ausgeweiteten Rechte wird Otto-Normalsurfer selten pochen. Doch auch hier ist auf einen disziplinierenden Effekt bei den Verarbeitern zu hoffen. Trotz aller berechtigten Kritik ist die DSGVO ein wichtiges Hilfsmittel, um angesichts immer umfangreicherer Datenspuren die digitale Privatsphäre zu wahren. Die Verordnung sollte aber weder zur Wunderwaffe verklärt noch als Teufelszeug verdammt werden. Wie sie wirkt, wird auch von ihrer Durchsetzung durch Aufsichtsbehörden und Gerichte abhängen. Das sollte man ganz unaufgeregt abwarten.

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