Rheinpfalz Am Rande des Zumutbaren

„Jeden Monat wird’s einem schlechter.“ Hirschhorns Ortsbürgermeisterin Beate Rudat (FWG) ist nicht gerade zum Jubeln zumute. Als beschere die Großbaustelle Ortsdurchfahrt nicht schon genug Unmut, ist nun weiterer Ärger in Form eines Gerichtsurteils ins Haus geflattert. Das Verwaltungsgericht Neustadt hat die Klage der Ortsgemeinde gegen die Verbandsgemeindeumlage abgelehnt.
Jetzt gilt es rasch zu entscheiden, ob der Spruch akzeptiert oder der Rechtsweg weiter beschritten werden soll. Fünf Jahre sind ins Land gegangen, ehe sich das Verwaltungsgericht zu einer Entscheidung hat durchringen können. Im November 2013 hatten die Hirschhorner gegen die von der Verbandsgemeinde Otterbach festgesetzte Umlage geklagt. Jetzt hat die Ortsbürgermeisterin schwarz auf weiß, dass der Bescheid zur Umlage des Jahres 2013 rechtens ist. So sieht es jedenfalls das Gericht. Dessen Urteil allerdings finden nicht nur die Ortschefin und Beigeordneter Thomas Schwamm inakzeptabel. Denn während die juristischen Laien staunen, wundert sich auch der Fachmann: Der Rechtsbeistand der Gemeinde hat bereits massive Kritik an der Urteilsbegründung geäußert. Der Anwalt sieht gute Chancen, dass die Neustadter Entscheidung einer Überprüfung vor dem Oberverwaltungsgericht nicht standhalten könnte. Allerdings macht der Fachanwalt einer Zweibrücker Kanzlei in seinem Schreiben an die Kommune auch klar: Sollte die Klägerin auch in zweiter Instanz scheitern, sei dies mit nicht unerheblichen Kosten verbunden. So ist guter Rat teuer. Der Ortsgemeinderat muss entscheiden, ob man dieses Risiko eingeht. „Am liebsten wäre uns natürlich, das würde zu einem Musterprozess“, hegen Rudat und Schwamm ein wenig Hoffnung, dass die Sache in diesem günstigsten Fall kostenneutral ausfallen würde. Groß aber ist bei beiden der Ärger über den Gerichtsentscheid. Der Rechtsanwalt hatte nach der Lektüre der Urteilsbegründung unverblümt die Vermutung geäußert, das Gericht habe wohl wenig Lust gehabt, sich näher mit der Materie zu beschäftigen. Die mehr als 40 Seiten füllende Urteilsbegründung ergehe sich seitenweise in der Darstellung bekannter Sachverhalte. Dem Kern aber sei sie kaum nahe gekommen. Stattdessen werde die Rechtmäßigkeit von Grundlagen der Umlage-Berechnung und -Erhebungspraxis begründet, die die Gemeinde als Klägerin überhaupt nicht in Frage stelle. Die Gemeindekasse ist gähnend leer und weist abgrundtiefe Löcher auf: Auf rund 2,1 Millionen Euro belaufen sich die Verbindlichkeiten – Kassenkredite, wohlgemerkt. Mit einer Pro-Kopf-Verschuldung von 3690,58 Euro ist das Dorf Spitzenreiter in der VG Otterbach-Otterberg. Im Jahr 2013 hat die VG von Hirschhorn 231.615 Euro gefordert – bei einem Umlagesatz von 45 Prozent. Das sei nicht leistbar, das nehme der Ortsgemeinde jegliche Luft, hatten die Hirschhorner argumentiert. Und sich auf ein Grundsatzurteil des Bundesverwaltungsgerichts berufen, das feststellte: Es müsse eine freie Finanzspitze bei den Gemeinden bleiben, damit diese freiwillige Leistungen in bescheidenem, aber merklichen Rahmen erbringen könnten. In Hirschhorn aber bleibt gar nichts. Stattdessen werde man drangsaliert, die Bürger immer weiter und weiter zur Kasse zu bitten. Rudat und Schwamm weisen auf die Hebesätze hin, die weit über den Nivellierungssätzen des Landes lägen. Trotzdem solle immer und immer wieder an der Steuerschraube gedreht werden. Weil sich die Gemeinde einen Kindergarten leiste, und einen teuren Friedhof gebaut habe und ihre Einnahmemöglichkeiten nicht weiter ausschöpfe, sei sie an ihrer finanziellen Misere selbst schuld, hieß es.