Neustadt Nachbarin muss Lärm dulden

Der Tennisclub (TC) Grün-Weiß Neustadt muss seinen Spielbetrieb während der Ruhezeiten an Sonn- und Feiertagen nicht einschränken. Diese Entscheidung hat das Verwaltungsgericht Neustadt getroffen. Damit blieb die Klage einer Nachbarin gegen einen Bescheid der städtischen Umweltabteilung erfolglos.
Die von der Frau geforderten Lärmgrenzwerte sah das Gericht nicht als maßgeblich an. Da sie ihr eigenes Grundstück, obwohl es in einem reinen Wohngebiet liege, gewerblich für einen Fahrzeuglagerplatz nutze, müsse sie den Sportbetrieb mittags und abends an Sonn- und Feiertagen hinnehmen. Doch selbst wenn die Klägerin ihr Grundstück nur zum Wohnen nutzen würde, sei die Sportanlage als Altanlage privilegiert. Dadurch dürfe es lauter sein, als es gemäß dem von der Frau selbst in Auftrag gegebenen Gutachten tatsächlich sei. Das TC-Gelände am Haltweg geht zurück auf ein Licht-Luftbad aus dem Jahr 1912. Die ersten Tennisplätze waren Anfang der 1950er angelegt worden, seit 1976 gibt es insgesamt sechs, plus Gaststätte und Tennishalle. Die Klägerin hatte ihr Grundstück 1985 gekauft. Außer ihrem Haus gehört eine Freifläche dazu, die die Neustadter Compactbau mit Wohnhäusern bebauen will. Das lehnt der TC ab. Er befürchtet, wegen Lärm weggeklagt zu werden. TC-Vorsitzender Jürgen Staab zeigte sich gestern auf Nachfrage zufrieden mit der Entscheidung. Der Verein habe damit gerechnet, dass das Gericht die Klage abweise. Wie berichtet, hatte das Verwaltungsgericht am 20. Februar verhandelt; dabei war die Tendenz des Urteils bereits zu erkennen gewesen. „Wir gehen nicht davon aus, dass die Klägerin nun in die zweite Instanz geht“, so der TC-Vorsitzende. Dass mit dem Urteil jene absolute Rechtssicherheit verbunden sein könnte, die der Club fordert, um einem Bauvorhaben zuzustimmen, sieht Staab nicht. Die Entscheidung umfasse nur die Situation der Klägerin. Was geschehen würde, wenn die Freifläche mit mehreren Wohnhäusern bebaut und sich beispielsweise alle Bewohner für eine Klage zusammenschließen würden, sei offen. Zwar habe sich das Gericht jetzt auf das Lärmgutachten der Klägerin berufen, aber dieses sei eben nur theoretischer Natur. Staab: „Für uns bleibt es dabei: Das öffentliche Interesse am Sportbetrieb muss dem privaten vorgehen.“ Zuletzt im Herbst 2018 hatte sich der Bauausschuss des Stadtrats mit der Sache befasst und es dabei abgelehnt, Baurecht für den betroffenen Bereich zu schaffen. Er gehe davon aus, dass sich an diesem politischen Stimmungsbild nichts ändern werde, erklärte Oberbürgermeister Marc Weigel gestern auf RHEINPFALZ-Anfrage. Einwurf