Neustadt Landkreis soll Personalkosten zahlen

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18.400 Euro hat die Gemeinde Weisenheim am Sand in einer Klage am Verwaltungsgericht Neustadt vom Kreis Bad Dürkheim gefordert und hat damit Erfolg. Die Zweite Kammer des Verwaltungsgerichts hat der Klage stattgegeben, wie das Gericht auf Anfrage der RHEINPFALZ mitteilte. Der Landkreis hat noch nicht entschieden, ob er Berufung gegen das Urteil einlegen wird.

Die 18.400 Euro sind der Personalkostenzuschuss, den die Gemeinde 2010 an den Träger des katholischen Kindergartens zahlen musste. Im Kindertagesstättengesetz ist festgelegt, dass sich Gemeinden „im Rahmen ihrer Finanzkraft“ an den Personalkosten der Kindertagesstätten freier Träger beteiligen müssen. Im Jahr 2000 hatte der Kreis Richtlinien dazu erlassen. An dieser Stelle steht auch, dass der Kreis den Gemeinden, bei denen in drei aufeinanderfolgenden Jahren eine „besondere (atypische) Finanzschwäche“ vorliegt, diesen Zuschuss ersetzt. Was zu Auseinandersetzungen zwischen Kreis, Weisenheim am Sand sowie Gemeinden in der Verbandsgemeinde Lambrecht geführt hat. So hat die Gemeinde Weisenheim am Sand eine Erstattung des Zuschusses für 2010 gefordert, dies mit dem Argument, dass der Haushalt der Gemeinde in den Jahren 2009 bis 2011 defizitär war. Die Kreisverwaltung hatte während der Verhandlung am Verwaltungsgericht in Neustadt dagegengehalten, dass Grundlage die Jahre 2010 bis 2012 seien und 2012 habe der Haushalt der Gemeinde einen Überschuss ausgewiesen. Das Gericht teilt jedoch die Argumentation der Gemeinde. Man beziehe sich dabei auf die Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts, erklärte Richterin Helga Klingenmeier. Entscheidend seien die Haushalte des Jahres, um das es geht, sowie die Etats der Jahre davor und danach. Die Kreisverwaltung habe noch nicht entschieden, ob sie das Urteil akzeptieren oder Berufung einlegen wird, sagte Sina Müller, Sprecherin des Kreises. Ebenfalls noch nicht entschieden sei darüber, ob die weiteren Forderungen der Gemeinde und anderen weiter zurückgewiesen oder nun akzeptiert werden. Insgesamt geht es um einen Betrag von etwa 300.000 bis 350.000 Euro.

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