Kreis Kaiserslautern Teilerfolg für Kommune im Finanzstreit

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In dem Rechtsstreit der Ortsgemeinde Hirschhorn gegen die Verbandsgemeinde Otterbach-Otterberg hat die klagende Kommune einen Teilerfolg erzielt. Nach einem Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Koblenz ist die Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Neustadt vom Oktober 2018 zulässig.

Das Verwaltungsgericht Neustadt hat in erster Distanz die Klage von Hirschhorn wegen der Festsetzung der Verbandsgemeindeumlage für das Haushaltsjahr 2013 abgelehnt. In dem Urteil wurde die Berufung gegen die Entscheidung ausgeschlossen. Gegen diesen Teil des Urteils hat die Ortsgemeinde Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht eingereicht und dies mit Erfolg. Somit ist Hirschhorn wieder im Verfahren zur Prüfung der zulässigen und vertretbaren Höhe der Verbandsgemeindeumlage, die eine finanzschwache Kommune zu stark belaste. Die Verbandsgemeinde Otterbach-Otterberg als Beklagte sei gebeten, so Rechtsanwalt Thomas Besenbruch als Prozessbevollmächtigter von Hirschhorn, eine Aufstellung über freie Finanzspitzen, Jahresergebnis der Ergebnishaushalte, Kapitalrücklagen und Liquiditätskreditbestände sowie Hebesätze der Realsteuern aller umlagepflichtigen Gemeinden der Jahre 2003 bis 2019 dem Gericht vorzulegen. Unmittelbar nach Bekanntwerden der Zulassung der Berufung im Klageverfahren gegen die VG Otterbach-Otterberg wurde bekannt, dass in einem weiteren Beschluss das Oberverwaltungsgericht Koblenz auch die Berufung von Hirschhorn gegen die Festsetzung der Kreisumlage ebenfalls für das Haushaltsjahr 2013 zugelassen hat. Von einem sehr guten Ergebnis sprach Ortsbürgermeisterin Beate Rudat (FWG) unmittelbar nach Bekanntwerden dieser Entscheidungen. „Die Gründe in der Urteilsbegründung des Verwaltungsgerichts Neustadt waren für uns in keiner Weise nachvollziehbar und gingen eigentlich an der Sache vorbei“, sagte die Ortsbürgermeisterin. Mit diesen Entscheidungen habe das Oberverwaltungsgericht deutlich gemacht, dass es hier auch um die Existenz von kleinen und finanzschwachen Kommunen geht. In der Berufung könne das Gericht detailliert in den Sachverhalt einsteigen. „Wir erwarten nun eine sachgerechte Würdigung und Prüfung und setzen unser volles Vertrauen in diese gerichtliche Instanz“, fügte die Ortsbürgermeisterin an.

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