Pirmasens Aufenthaltserlaubnis zu unrecht entzogen?

Placeholder-Image

Die Stadtverwaltung Pirmasens hat einem Moldawier die befristete Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung einer selbstständigen Tätigkeit nicht verlängert. Dagegen hat der Mann Klage beim Verwaltungsgericht Neustadt eingelegt.

Eine Entscheidung des Neustadter Gericht soll in etwa einer Woche verkündet werden, sagte auf Anfrage die Vorsitzende Richterin Helga Klingenmeier. Möglich sei auch, dass die Klage zurückgezogen wird. Bürger aus Staaten, die nicht zur Europäischen Union gehören, müssen nach Angaben von Klingenmeier bestimmte Voraussetzungen erfüllen, wenn sie eine Aufenthaltserlaubnis bekommen wollen, um als Selbstständige zu arbeiten. Geregelt ist dies im Aufenthaltsgesetz. So muss ein „wirtschaftliches Interesse oder regionales Bedürfnis bestehen“, die Tätigkeit positive Auswirkungen auf die Wirtschaft haben und die Finanzierung gesichert sein. Als der Moldawier eine Verlängerung seiner Aufenthaltserlaubnis beantragte, habe er als selbstständige Tätigkeiten Verwaltungsdienstleistungen für Immobilien sowie die Entwicklung und Durchführung von „Adventure-Games“ genannt. Damit waren nach Überzeugung der Stadtverwaltung die Voraussetzungen für eine Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis nicht gegeben. Inzwischen habe der Moldawier mitgeteilt, dass er jetzt überwiegend als Geschäftsführer einer GmbH und Co KG tätig sei, die ein Ausflugslokal in Pirmasens betreibe, so Klingenmeier. Da dies erst jetzt mitgeteilt worden sei, habe die Verwaltung in Pirmasens noch keine Gelegenheit gehabt, zu prüfen, ob durch diese Tätigkeit die Voraussetzungen für eine Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis erfüllt sind. Nach Angaben des Moldawiers und seines Anwalts sei dies der Fall.

x