Kreis Südliche Weinstraße
Rechtsstreit um Gräfenhausener Bus-Parkplatz beendet
Von Judith Hörle
Nun ist Schluss. Seit 2013 kämpft sich das bekannte Unternehmer- und Politikerehepaar Zimmerle aus Gräfenhausen durch alle möglichen Instanzen, um den „Busbahnhof“ direkt vor seiner Nase loszuwerden (wir berichteten mehrfach). Jetzt wurde das letzte offene Verfahren in dem Fall abgeschlossen. Die Nachbarn unterlagen zwar vor dem Verwaltungsgericht Neustadt. Aber zuvor war schon ein gerichtlicher Vergleich zwischen den Parteien geschlossen worden, der die Belastung für die Nachbarn mindert. Die Zimmerles können damit leben. „Wir verschmerzen es einfach so, wie es ist. Es gibt Wichtigeres im Leben“, resümiert Eduard Zimmerle. „Wie viel Nerven wir schon an der Sache gelassen haben, vom finanziellen Aspekt einmal abgesehen ...“, blickt er auf den Never-Ending-Rechtsstreit zurück, ohne eine Geldsumme nennen zu wollen.Es geht um Lärm-, Geruchs-, Staub- und Abgasbelästigungen durch den Stellplatz der Pfälzischen Autobus GmbH aus Münchweiler an der Rodalb in direkter Nachbarschaft zur Wohnbebauung, der nicht nur die Zimmerles, sondern auch andere Bewohner des Annweilerer Stadtteils stört. Einwohnerversammlungen, Protest- und Widerspruchsaktionen, zwei Verfahren vor dem Kreisrechtsausschuss, Prozesse beim Verwaltungsgericht Neustadt und beim Oberverwaltungsgericht Koblenz gab es schon. Zuletzt hatte das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig das Urteil des Oberverwaltungsgerichts gekippt, das den Busplatz erlaubt hatte. Der Busstreit hätte neu verhandelt werden müssen.
Um eine kostspielige Beweisaufnahme zu vermeiden, einigten sich die Kläger im Juli 2018 mit dem Kreis Südliche Weinstraße, der 2014 die Baugenehmigung für den Busplatz erteilt hatte, und der Busgesellschaft auf einen Vergleich. Der Vergleich sei der Vorschlag des Richters gewesen, berichtet Eduard Zimmerle. „Uns wäre es natürlich lieber gewesen, wenn die Busse ganz weg wären. Aber wir wollten die Sache auch irgendwann mal beenden.“
In dem Vergleich ist geregelt, dass die sechs Busse, die auf dem Hof abgestellt werden, über das Gelände verteilt werden müssen, damit nur noch zwei Busse direkt vor dem Grundstück der Zimmerles parken. Zudem dürfen die Fahrer die Motoren morgens nur noch höchstens fünf Minuten warmlaufen lassen. Zuvor waren es 15 bis 20 Minuten. „Es ist zwar immer noch genug Lärm, aber deutlich weniger als zuvor“, sagt Zimmerle. Zudem habe die Kreisverwaltung vor Gericht versichert, auf die Einhaltung zu achten. Bisher halte sich das Busunternehmen auch weitgehend an die Auflagen, sagt der Nachbar.
Mit dem Vergleich habe der Rechtsstreit gegen die Baugenehmigung des Kreises ein Ende gefunden, erklärt das Verwaltungsgericht Neustadt, bei dem das Ehepaar parallel noch ein weiteres Verfahren laufen hatte. Das habe zwischenzeitlich geruht. „Wir wollten es dann aber zu Ende bringen“, so Zimmerle.
Die Nachbarn wollten, dass das Gericht der Firma die Nutzung untersagt. Sie führten an, dass ihre Belastung gegenüber der Baugenehmigung zwar etwas gemildert sei. Es gebe aber weiterhin eine grundsätzliche Belastung, besonders durch das störenden Warmlaufenlassen am Morgen. Zu einem weiteren Entgegenkommen sei das Busunternehmen nicht bereit gewesen.
Rein juristisch gesprochen geben sie an, dass mit dem Vergleich lediglich die bauplanungsrechtliche Zumutbarkeit geregelt worden sei, nicht die bauordnungsrechtliche. Diese Behauptung sei aber „treuwidrig“, führt das Verwaltungsgericht in seiner Urteilsbegründung an. Mit dem geschlossenen Vergleich hätten die Kläger „umfassend akzeptiert“, dass Busse auf dem Betriebsgelände abgestellt werden dürfen. Deswegen wies das Neustadter Gericht die Klage nun ab. „Aber das ist für uns in Ordnung“, sagt Zimmerle mit Verweis auf die Vergleichsregelungen. Das Ehepaar werde keine Rechtsmittel einlegen. „Für uns ist die Sache jetzt erledigt.“