Kaiserslautern 11.05.2021 / 20:27 UhrLandkreis darf andere Inzidenzwerte erst heranziehen, wenn Landesrecht greift
Im Kreis Kaiserslautern hatte man sich große Hoffnungen gemacht, ab heute – wie 16 Kommunen in Rheinland-Pfalz auch – aus der Bundesnotbremse zu kommen und Geschäfte sowie Außengastronomie öffnen zu können. Die Voraussetzungen dafür meinte der Landrat erfüllt zu haben: einen stabil unter 100 liegenden Inzidenzwert. Doch der wird vom Robert-Koch-Institut anders berechnet, als man das im Landkreis fordert.