Kaiserslautern Landkreis darf andere Inzidenzwerte erst heranziehen, wenn Landesrecht greift

Mit oder ohne US-Soldaten: Kaiserslautern macht weiter mobil gegen die Inzidenzwert-Berechnung.
Mit oder ohne US-Soldaten: Kaiserslautern macht weiter mobil gegen die Inzidenzwert-Berechnung.

Im Kreis Kaiserslautern hatte man sich große Hoffnungen gemacht, ab heute – wie 16 Kommunen in Rheinland-Pfalz auch – aus der Bundesnotbremse zu kommen und Geschäfte sowie Außengastronomie öffnen zu können. Die Voraussetzungen dafür meinte der Landrat erfüllt zu haben: einen stabil unter 100 liegenden Inzidenzwert. Doch der wird vom Robert-Koch-Institut anders berechnet, als man das im Landkreis fordert.

Landrat Ralf Leßmeister (CDU) hatte am Dienstag in einem Schreiben ans Gesundheitsministerium angekündigt, dass er beabsichtige, „mit Anrechnung der Stationierungsstreitkräfte ... die Aufhebung der einschränkenden Regelungen nach der Bundesnotbremse zu verkünden und öffentlich bekannt zu machen“. Er bat „eindringlich um Zustimmung“ aus Mainz. Denn die Voraussetzung dafür, ein Inzidenzwert von unter 100 an fünf aufeinanderfolgenden Werktagen, könne er vorweisen – nach der Rechnung des Landesuntersuchungsamts. Ministerpräsidentin Malu Dreyer (SPD) machte die Hoffnungen am Dienstag in der Westpfalz erneut zunichte. „Die Rechnung ist, wie sie ist“, sagte sie.

Noch keine Entscheidung aus Karlsruhe

Denn für die Entscheidung über die Bundesnotbremse werden nicht die Daten des Landesuntersuchungsamts in Koblenz, sondern des Robert-Koch-Instituts (RKI) herangezogen. Und das RKI rechnet die Anzahl der US-Streitkräfte bei den Infizierten hinzu – nicht jedoch bei der Einwohnerzahl. Diese Methode führt zu höheren Inzidenzwerten, laut Landrat zu fehlerhaften Werten. Aktuell zu einem Wert von 106,6 – an Lockerungen ist da nicht zu denken. Gegen diese Art der Berechnung haben fünf Privatpersonen, darunter der Bürgermeister der Verbandsgemeinde Ramstein-Miesenbach, Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe eingelegt. Wann über den Eilantrag entschieden wird, ist offen.

Wann das Landesrecht greift

Landrat Leßmeister reagierte am Dienstagabend enttäuscht. Es sei „ernüchternd“, er habe mehr Flexibilität und Entscheidungsfreude aus Mainz erwartet. Worauf er jedoch setzen kann: Sobald im Kreis Kaiserslautern ganz offiziell und nach RKI-Regeln die Inzidenz stabil unter 100 rutscht, darf sich der Kreis auf die Werte inklusive Streitkräfte berufen. Denn dann greift Landesrecht, und das Land befürwortet die aus Kaiserslautern angemahnte Berechnung. Falls es dann um Lockerungen etwa unter 50 geht, gilt im Kreis der alternative Inzidenzwert – der offiziell 18.000 US-Streitkräfte plus Angehörige berücksichtigt. Tatsächlich sind es mehr Soldaten, aber das ist eine andere Geschichte.

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