Hessen und das Saarland schreiben vor, was für Schulfahrten maximal zu zahlen ist. Rheinland-Pfalz belässt es dagegen bei dem Appell, solche Mehrtagesausflüge „wirtschaftlich zu planen“. Für manche Eltern sind sie aber dennoch offenbar zu teuer, wie zwei Verfahren vor dem Verwaltungsgericht Neustadt zeigen.