Wirtschaft
Kommentar zur Grundsteuer-Novelle: Gerechter ist nicht gerecht
Die vom Bundestag verabschiedete Novelle der Grundsteuer umzusetzen, wird ein Kraftakt: Für Finanzämter und Eigentümer ist es aufwendig, die nötigen Daten zu erheben. Mancher wird tiefer in die Tasche langen müssen.
36 Millionen Steuerfälle, davon 2,4 Millionen in Rheinland-Pfalz, zahlen in Deutschland jährlich rund 14,8 Milliarden Euro Steuern auf Grundbesitz. Jeden einzelnen dieser Fälle müssen die zuständigen Finanzbehörden in den kommenden fünf Jahren neu berechnen: um die dann sieben Jahre gültige Grundsteuer nach dem neuen Gesetz festzustellen. Dafür müssen zuvor die Steuerzahler die Datengrundlage liefern, was in Rheinland-Pfalz dank des im Internet verfügbaren Geoportals erleichtert wird, das Bodenrichtwerte grundstücksgenau und kostenlos frei Haus liefert.
2,1 Millionen Stunden kalkuliert der Referentenentwurf der Novelle des Grundsteuergesetzes als summierten jährlichen Zeitaufwand für die grundsteuerpflichtigen Bundesbürger. Bis zu 3000, im Schnitt 2200 zusätzliche Mitarbeiter der Finanzverwaltung seien nötig, heißt es darin, um die Datenflut im Wortsinn in Bescheide umzumünzen. Auch in Rheinland-Pfalz sei dafür Personal aufgestockt worden, bestätigte eine Sprecherin des Koblenzer Landesamtes für Steuern auf Anfrage. Rund 7000 Mitarbeiter umfasst die rheinland-pfälzische Finanzverwaltung mit ihren 22 Finanzämtern derzeit. Man sei mit den Schulungen der mit der Grundsteuer befassten Sachbearbeiter „in den Startlöchern“. Auch die Beschwerdestellen in den Finanzämtern würden vorsorglich entsprechend geschult.
Die Datenerhebung muss bald starten
Die Weiterbildungen werden schon im kommenden Jahr starten, obwohl das neue Gesetz erst zum 1. Januar 2025 greift, für das es am Freitag im Bundestag die erforderliche, breite Mehrheit gab. Denn bis dahin müssen die Datenerhebung und deren Verarbeitung gelaufen sein, und dafür würden die Mitarbeiter mit Trainings und Workshops fit gemacht, hieß es in der Koblenzer Behörde. Dazu dienten auch regelmäßige Erfahrungsaustausche der sogenannten Bewertungsstellen.
Gerechter als bisher werde die neue Grundsteuer sein, hat die Bundesregierung versprochen, die den Auftrag dazu vom Bundesverfassungsgericht erhalten hat. Sie wurde nicht müde zu betonen, dass unterm Strich nicht mehr Geld für die Kommunen herauskommen soll als bisher. Das fällt insofern schwer zu glauben, als die bisherigen Bezugswerte aus den Jahren 1964 (im Westen) und 1935 (im Osten) stammen. Es ist wahrscheinlich, dass viele Grundstücke seither im Wert gestiegen sind.
Die Kommunen können über eine Senkung der Hebesätze Abgabensteigerungen vermeiden
Es liegt mithin in der Hand der Kommunen, über die Senkung der Hebesätze Verwerfungen zu vermeiden. Allerdings erteilt ihnen der Bund vorab Absolution: Eventuelle „Belastungsverschiebungen“ seien „das Ergebnis einer jahrzehntelangen Aussetzung der Hauptfeststellung“. Im Klartext: In den vergangenen Jahrzehnten hatten ziemlich viele Haushalte nur vergleichsweise geringe Veränderungen ihrer Grundsteuerschuld, und zwar durch Erhöhungen der kommunalen Hebesätze. Dass die Steigerungen nicht größer waren, lag an der Untätigkeit des Gesetzgebers, an das Gesetz als solches heranzugehen. Noch anders formuliert: In vielen Fällen haben sich die Grundsteuerzahlungen von den tatsächlichen Werten der Immobilien entkoppelt. Die Novelle des Grundsteuergesetzes ist der Versuch, das zu korrigieren.
Ein reichlich komplizierter Versuch allerdings. Zu Recht werfen Eigentümerverbände und Steuerzahlerbund dem von der Länderkammer noch zu billigenden Mischung aus Flächen- und (bei selbst genutztem Eigentum fiktivem) Mieteinnahmemodell vor, bürokratisch und teuer zu sein. 8,9 Millionen Euro kalkuliert der Bund jährliche Kosten für die Land- und Forstwirtschaft, rund 92,3 Millionen Euro für die übrige Wirtschaft. Dass Bayern über die von ihm erzwungene Öffnungsklausel mit einem einfacheren Flächenmodell diese Härten umschiffen will, ist zwar unsolidarisch mit den anderen Ländern. Und auch nicht gerecht, weil ein Grundstück mit einer Luxusvilla darauf genauso bewertet wird wie eines, auf dem ein Mietshaus steht. Nachvollziehbar ist der bayerische Sonderweg aber schon.