Zwei Hunde soll ein 44-Jähriger im August 2017 mit jeweils mehr als 30 Stichen getötet. Deshalb muss sich der Mann, der damals im Kreis SÜW lebte, seit Mittwoch vor dem Amtsgericht Landau verantworten. Ein Verstoß gegen das Tierschutzgesetz ist aber nicht der einzige Vorwurf, dem der Angeklagte sich stellen muss.