Innsbruck/Bad Dürkheim: Es ist ein Urteil, das in den Alpen für Aufregung sorgt: Es reicht nicht, wenn Viehhalter Schilder aufstellen, um auf die Anwesenheit einer Mutterkuhherde hinzuweisen, urteilt das Landesgericht Innsbruck. Zumindest dort, wo viele Menschen unterwegs sind, muss die Herde auch eingezäunt werden. Dieser Richterspruch hat erhebliche Folgen für einen Tiroler Herdenbesitzer. Und eine Familie in der Pfalz erhält endlich Genugtuung.