Ludwigshafen 08.05.2020 / 07:00 Uhr
Rechts-Tipp: Corona-Soforthilfe kann gepfändet werden
Bund und Länder zahlen auf Antrag Corona-Sofortgelder an wirtschaftlich gefährdete Kleinunternehmen, Solo-Selbstständige und Freiberufler aus. Doch die Hilfe kann verpuffen, weil kein automatischer Pfändungsschutz besteht – auch auf einem sogenannten P-Konto nicht. Der Empfänger muss extra vor Gericht, um die Zahlung vor Gläubigern zu sichern.