Nach sechs Verhandlungstagen hat die Jugendkammer am Montag das Urteil gegen die 19-jährige Gleisschubserin gefällt. Die Zweibrückerin muss wegen gefährlicher Körperverletzung in Tateinheit mit versuchtem Totschlag eine Gefängnisstrafe von zwei Jahren und zehn Monaten absitzen. Der Vorsitzende Richter, Michael Schubert, ordnete an, dass sie in Haft bleibt.