Landau RHEINPFALZ Plus Artikel Landau: Polizist hält bei bei rechten Demos Reden - wie passt das?

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Der Bundespolizist Klaus Hochscheid tritt regelmäßig bei den Demos des rechten Frauenbündnisses Kandel als Redner auf. Als Beamter ist er der Treue gegenüber dem Staat und der freiheitlich-demokratischen Grundordnung verpflichtet. Wie passt das zusammen?

Darf der Bad Bergzaberner Bundespolizist Klaus Hochscheid zusammen mit dem Frauenbündnis Kandel von Marco Kurz demonstrieren? Diese Frage bewegt seit dem RHEINPFALZ-Bericht über die Frauenbündnis-Demonstration vom Juli die Gemüter – auch bei der Bundespolizei. „Sein Engagement ist kritisch zu beobachten“, hatte Claus Sarter, stellvertretender Abteilungsführer der Bundespolizei in Bad Bergzabern, der RHEINPFALZ gesagt, aber dann auch klargestellt: Solange Hochscheid keine volksverhetzenden Äußerungen von sich gebe oder gegen die demokratische Grundordnung hetze, habe dessen politisches Engagement keine disziplinarischen Konsequenzen. Ist das so? Hochscheid selbst hat wiederholt bei den Demos in Landau gesprochen. Problematisch waren seine Aussagen nicht. Mal ging es beispielsweise darum, dass im Impressum von Zeitungen die Eigentümer-Verhältnisse veröffentlicht werden sollten, mal um vom Staat nicht eingeforderte Gelder aus Bürgschaften, die Deutsche für ausländische Flüchtlinge übernommen hatten. Trotzdem hatte er der RHEINPFALZ seinen Nachnamen nie nennen wollen: „Klaus muss reichen.“ Auch andere Kundgebungsteilnehmer konnten oder wollten nicht helfen; nur dass „Klaus“ ein höherer Polizeibeamter sei, war ihnen zu entlocken.

Berührungsängste zum Rechtsextremismus schwinden

Hochscheid hatte sich Anfang Juli auf dem Obertorplatz kritisch über die von der Stadt verhängten Sicherheitsauflagen für das Frauenbündnis geäußert und betont, dass dieses aus der bürgerlichen Mitte stamme und bürgerlichen Protest äußere. In diesem Zusammenhang hat er den rheinland-pfälzischen Verfassungsschutzbericht 2018 bemüht. Dabei hat er allerdings nicht vollständig zitiert. Innenminister Roger Lewentz (SPD) schreibt schon im ersten Satz des Vorworts zum Verfassungsschutzbericht, dass 2018 in Kandel „eine diffuse Protestszene ohne Berührungsängste zum rechtsextremistischen Spektrum die Ermordung einer jungen Frau durch einen afghanisch-stämmigen Flüchtling für fremdenfeindliche Hetze“ instrumentalisiert habe. Im Verfassungschutzbericht selbst heißt es, dass Rechtsextremisten „ihr Gedankengut und ihre politischen Vorstellungen auch (und gerade) in der Mitte der Gesellschaft“ verankern oder zumindest eine Enttabuisierung in der politischen Diskussion herbeiführen wollten. Diese Bestrebungen blieben nicht ohne Wirkung: Eine Reihe von Protestaufmärschen unter anderem in Kandel „mit zum Teil erheblicher wechselseitiger Beteiligung“ unterstreiche, „dass zumindest in Teilen der Gesellschaft Berührungsängste zum rechtsextremistischen Spektrum und dessen Ideenwelten ein Stück weit schwinden“.

Beamte müssen für Erhalt der demokratischen Ordnung eintreten

Professor Christian Koch von der Deutschen Universität für Verwaltungswissenschaften in Speyer ist Experte für Beamtenrecht. Er betont, sich weder intensiv mit dem Frauenbündnis befasst zu haben, noch Hochscheid und dessen Aussagen zu kennen. All dies müsste vom Dienstherrn im Detail geprüft werden. Gleichwohl spricht er von einem Grenzgang des Bundespolizisten, der als Beamter besonderen Dienstpflichten unterliege, und zwar lebenslang und sowohl innerhalb wie außerhalb des Dienstes. Er sei zur Neutralität ebenso verpflichtet wie zur Treue gegenüber dem Staat und seiner freiheitlich-demokratischen Grundordnung, und er müsse sich einer größeren Zurückhaltung befleißigen als ein Normalbürger. Koch führt die Paragrafen 60 und 61 des Bundesbeamtengesetzes an, in denen es unter anderem heißt: „Beamtinnen und Beamte müssen sich durch ihr gesamtes Verhalten zu der freiheitlichen demokratischen Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes bekennen und für deren Erhaltung eintreten. (...) Beamtinnen und Beamte haben bei politischer Betätigung diejenige Mäßigung und Zurückhaltung zu wahren, die sich aus ihrer Stellung gegenüber der Allgemeinheit und aus der Rücksicht auf die Pflichten ihres Amtes ergeben.“ Weiter heißt es: „Ihr Verhalten innerhalb und außerhalb des Dienstes muss der Achtung und dem Vertrauen gerecht werden, die ihr Beruf erfordert.“ Koch räumt ein, dass das Gesetz unbestimmte, interpretationsfähige Begriffe verwende. Sie seien aber dennoch so klar, dass sie auch dem Beamten selbst zu denken geben müssten. Nach Ansicht des Professors hätte Hochscheid daher entweder anhand von Dienstvereinbarungen oder durch Rücksprache mit seinen Vorgesetzten klären müssen, ob sein Mitwirken beim Frauenbündnis mit seinen Treuepflichten vereinbar sei.

Ministerium bleibt unkonkret

Das Bundesinnenministerium verweist auf das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung einerseits und die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichtes zur politischen Betätigung von Beamten andererseits. Ebenso wie der Speyerer Professor erinnert es an die Pflicht, dabei Mäßigung und Zurückhaltung zu wahren. Ein Beamter müsse auch außerhalb des Dienstes darauf bedacht sein, eine klare Trennung zwischen dem Amt und der Teilnahme am politischen Meinungskampf einzuhalten. Allerdings sei auch bei der Beurteilung, ob ein bestimmtes Verhalten eines Beamten Rückschlüsse auf die Amtsführung zulasse, Zurückhaltung geboten. Wenn es konkret wird, übt sich allerdings auch das Ministerium in Zurückhaltung: Zu Fragen der RHEINPFALZ beispielsweise nach Hochscheids genauer Funktion und dessen Zugang zu sensiblen Daten macht das Ministerium keine Angaben: Das falle unter den Personaldatenschutz.

Kurz fordert Systemänderung

Übt sich Hochscheid nun in Zurückhaltung, tritt er für die freiheitlich-demokratische Grundordnung ein und ist er treu gegenüber Staat und Bürgern, wenn er auf einer von Marco Kurz angemeldeten Kundgebung spricht? Immerhin hatte Kurz unwidersprochen unter anderem eine gravierende Systemänderung gefordert und Widerstand gegen ein ungerechtes, verbrecherisches System angekündigt, das die Bürger verraten habe. Die Masse des Widerstands sei in Bewegung, wenn auch noch nicht sichtbar, so Kurz Anfang Juli. Das Bundesinnenministerium mag sich dazu nicht äußern: „Wir kommentieren grundsätzlich keine Aussagen, die im Zusammenhang mit Demonstrationen gefallen sind.“ Kurz versucht offenbar, seine Kritik an der Bundesrepublik als Widerstand zu legitimieren. Tatsächlich ist im Grundgesetz in Artikel 20 ein Recht auf Widerstand gegen jeden verbrieft, der die verfassungsmäßige Ordnung beseitigen will. Dies ist aber kein Persilschein für zivilen Ungehorsam, wenn Bürger mit einzelnen Sachverhalten nicht einverstanden sind, sondern nur für den absoluten Ausnahmefall gedacht, wenn die Verfassung insgesamt und damit der Staat gefährdet würden und wenn keine andere Abhilfe möglich wäre. So ist es beispielsweise auf der Homepage des Bundestages nachzulesen. Kritik an Zuwanderung, auch illegaler, die das Hauptthema des Frauenbündnisses Kandel ist, rechtfertigt demnach keinen Widerstand.

Bundespolizei schweigt

Die Bundespolizei in Potsdam, an die Presseanfragen nweitergeleitet werden, lehnt Presseauskünfte ab und verweist auf die Antwort des Bundesinnenministeriums. Auch die Bundespolizeigewerkschaft (DPolG) im Deutschen Beamtenbund will sich zum Fall Hochscheid nicht äußern. Der sei weder in ihren Reihen organisiert, noch habe man die Vorgänge geprüft. Nur so viel sagt Geschäftsstellenleiter Lars Frosina in Berlin: Die Bundespolizei bilde in ihren Reihen einen Querschnitt der Gesellschaft ab, einschließlich des linken und rechten Rands: „Wir haben alle Extreme.“ Frosina verrät dann aber doch, dass man sich offenbar in Bad Bergzabern umgehört hat. Dem örtlichen Personalrat sei der Mann aber gar nicht bekannt. Das scheint so nicht zu stimmen: Nach Angaben der Mitarbeitervertretung vor Ort ist eine „absolute Auskunftssperre“ zu dem Thema verhängt worden, die auch für den Personalrat gelte. 2016 war Klaus Hochscheid noch für die europäische Grenz- und Küstenwache Frontex im Einsatz auf der griechischen Insel Lesbos. Damals hat er noch Mitgefühl für die Menschen geäußert, die sich bei der Überfahrt aufs Mittelmeer in Lebensgefahr begaben. „Man sollte nicht unterschätzen, wie kalt das Wasser unter der Oberfläche ist.“ Mit diesen Worten zitiert ihn die „Schwäbische Zeitung“. Wann sich Hochscheid dem Denken des Frauenbündnisses Kandel angenähert hat, muss offen bleiben. Er war für die RHEINPFALZ seit Anfang August nicht zu erreichen.

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