Zweibrücken RHEINPFALZ Plus Artikel Zweibrücken: Gleisschubserin muss ins Gefängnis

Hier am Zweibrücker Bahnhof schubste die Angeklagte das Opfer zweimal auf die Gleise. Foto: Germann
Hier am Zweibrücker Bahnhof schubste die Angeklagte das Opfer zweimal auf die Gleise.

Nach sechs Verhandlungstagen hat die Jugendkammer am Montag das Urteil gegen die 19-jährige Gleisschubserin gefällt. Die Zweibrückerin muss wegen gefährlicher Körperverletzung in Tateinheit mit versuchtem Totschlag eine Gefängnisstrafe von zwei Jahren und zehn Monaten absitzen. Der Vorsitzende Richter, Michael Schubert, ordnete an, dass sie in Haft bleibt.

Zunächst sagte ein Beamter der Bundespolizei aus Saarbrücken aus. Er vernahm damals als Tatzeugen den Comedian Thomas Nicolai aus Berlin. Gestern bestätigte er die Angaben des Zeugen, wonach die Geschädigte zweimal von der Angeklagten vorsätzlich ins Gleisbett geschubst wurde. Die Bewährungshelferin empfahl eine Verurteilung nach dem Jugendstrafrecht.

Der Sachverständige, ein Psychiater der Uni Mainz, berichtete über ein langes Gespräch mit der Angeklagten am 28. Mai in der JVA Zweibrücken. Demnach wies sie keine Kommunikationsdefizite auf. Er habe auch keine Angst- oder Zwangsstörungen bei ihr feststellen können. Da aufgrund ihres Alters die geistige Entwicklung noch nicht abgeschlossen sei, komme eine abschließende Beurteilung ihrer Persönlichkeit noch nicht in Betracht. Wegen 1,6 Promille zur Tatzeit sei sie allerdings eingeschränkt schuldfähig. Der Gutachter sprach von einer verminderten Steuerungs- und Einsichtsfähigkeit der Angeklagten bei der Tatausführung.

Steuerungsfähigkeit durch Alkoholkonsum eingeschränkt

Eindringlich schilderte Oberstaatsanwältin Kristine Goldmann das Geschehen am Bahngleis. Sie bescheinigte der Angeklagten eine äußerst brutale Vorgehensweise. Sie prügelte massiv auf das Opfer ein und traktierte es mit Fußtritten, als es am Boden lag. „Sie nutzte ihre Chance, die Geschädigte war nicht auf das zufällige Aufeinandertreffen vorbereitet.“ Die Vorgehensweise der 19-Jährigen beschrieb Goldmann als lebensgefährliche Handlung. Die Angeklagte brach derweil immer wieder in Tränen aus. Dann kam Goldmann zur Königs-Frage: versuchter Totschlag mit Tötungsabsicht?.

Auch dies bejahte sie im Plädoyer – mit der Einschränkung, dass sie eine Tötungsabsicht nur bedingt in Kauf genommen habe. Also keine vorsätzliche und bewusste Tötungsabsicht. Die Steuerungsfähigkeit sei durch den Alkoholkonsum eingeschränkt gewesen. Die Oberstaatsanwältin verwies auch auf Brüche in der Entwicklung und Erziehung der Angeklagten. Eine Verurteilung nach Jugendstrafrecht sei angemessen. Sie forderte drei Jahre Gefängnis.

Verteidiger: Sie hat echte Reue gezeigt

Verteidiger Max Kampschulte erkannte im Verhalten seiner Mandantin keine besondere Schwere der Schuld. Sie habe an den sechs Verhandlungstagen echte Reue gezeigt. Außerdem leide sie erheblich unter der U-Haft. Mittlerweile sitzt sie seit fünf Monaten in der JVA ein. Kampschulte plädierte auf verminderte Schuldfähigkeit und beantragte eine zweijährige Bewährungsstrafe mit erheblichen Auflagen. Unter Tränen bereute die Angeklagte im Schlusswort ihr Verhalten: „Es tut mir leid, ich bereue das sehr, ich wollte meine Bekannte nie in Lebensgefahr bringen.“

Das Gericht ging von einer besonderen Schwere der Schuld aus. Richter Schubert gab der Angeklagten mit auf den Weg, das Urteil als Chance zu sehen. In der Haft könne sie ihren Hauptschulabschluss nachholen. Die 19-Jährige akzeptierte das Urteil von zwei Jahren und zehn Monaten.

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