Zweibrücken
Stoß ins Gleisbett am Zweibrücker Bahnhof: Zeugin schildert unglaubliche Brutalität
Die 19-jährige Zweibrückerin, die sich seit Montag vor dem Landgericht wegen versuchten Totschlags verantworten muss, wurde am Freitag von mehreren Zeugen schwer belastet. Eine Zeugin sprach von „unglaublicher Brutalität“. Insgesamt sagten am Freitag neun Zeugen aus.
Der Angeklagten wird vorgeworfen, am 6. April gegen 10 Uhr eine ebenfalls 19 Jahre alte Bekannte auf dem Bahnsteig angegriffen und zweimal in Tötungsabsicht auf die Gleise gestoßen zu haben. „So etwas habe ich noch nie erlebt. Sie handelte wie in Trance und roch nach Alkohol“, sagte eine 47-jährige Augenzeugin. Als Anhängerin des 1. FC Kaiserslautern habe sie bereits viele Schlägereien erlebt, aber diese Auseinandersetzung hatte ihrer Meinung nach eine besondere negative Qualität.
Zeugin: Opfer vor weiteren Angriffen geschützt
Den zweiten Schubser schilderte die Zeugin eher als Wurf, den die Angeklagte mit beiden Armen ausgeführt habe. Der Geschädigten sei die mutmaßliche Täterin körperlich überlegen. Mehrmals habe die Angeklagte dem Opfer „ich bring’ dich um“ zugerufen. In dieser Situation habe die Zeugin der Geschädigten geholfen, aus dem Gleisbett heraus zu klettern. Während der Zugfahrt nach St. Ingbert ging der Streit weiter. Im Zug habe sich die Zeugin schützend vor das Opfer gestellt. Zum Eigenschutz habe sie die Angeklagte bis zum Halt in St. Ingbert, bei dem die Bundespolizei eingriff, an die Abteilwand gedrückt.
Weiter soll die Angeklagte ihre Kontrahentin mehrfach getreten haben als diese auf dem Boden lag. Das Opfer zog sich bei dem Streit Kratzwunden und Blutergüsse zu. Ins Gleisbett habe die mutmaßliche Täterin das Opfer geschubst, obwohl sie den einfahrenden Zug bemerkt haben müsste. Der Lokführer habe sogar noch mit einem Signal gewarnt. Ein Beamter der Bundespolizei schilderte dem Gericht den Inhalt eines Telefongesprächs mit dem Lokführer unmittelbar nach dem Vorfall. Demnach musste der Zugführer keine Notbremsung durchführen, sondern lediglich stärker abbremsen als üblich.
Streit aus nichtigem Grund
Laut Mitteilung des Landgerichts sollen beide Frauen schon am Abend vor der Auseinandersetzung in Streit geraten sein – die jungen Frauen sollen mit Bekannten unterwegs gewesen sein und einiges getrunken haben. Wie gestern berichtet hat die Polizei auch die Nachrichten auf den Mobiltelefonen der Angeklagten und des Opfers ausgewertet. Dabei habe sich herausgestellt, dass die Geschädigte der Angeklagten mehrere Hass- und Drohnachrichten geschickt habe. Über die Nachrichten habe sich der Streit hochgeschaukelt bis er am Bahnhof eskalierte. Aus nichtigem Grund wie der Vorsitzende Richter am Donnerstag kommentierte.
Die Angeklagte selbst hatte am Donnerstag über ihren Rechtsanwalt erklären lassen, dass sie die Tat zutiefst bedauere und nie die Absicht gehabt habe, jemanden umzubringen. Erst im Gefängnis sei ihr die Tragweite ihres Handelns bewusst geworden. Das Verfahren wird am Montag fortgesetzt.
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