BASF-Explosionsunglück RHEINPFALZ Plus Artikel Urteil gegen Arbeiter: Was den BGH bei der Nachkontrolle beschäftigt hat

Flammenhölle: das BASF-Gelände kurz nach den Explosionen im Oktober 2016.
Flammenhölle: das BASF-Gelände kurz nach den Explosionen im Oktober 2016.

Das Frankenthaler Urteil zum BASF-Explosionsunglück hat die juristische Nachkontrolle ohne Einwände überstanden und ist jetzt rechtskräftig. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) unmittelbar vor dem fünften Jahrestag der Katastrophe mitgeteilt – und angedeutet, welche Frage ihn bei der Überprüfung besonders beschäftigt hat.

Es bleibt dabei: Ein heute 65-jähriger Arbeiter aus Mannheim wird als Verursacher des BASF-Explosionsunglücks am 17. Oktober 2016 mit einem Jahr Haft auf Bewährung bestraft. Das hat der BGH am Freitag mitgeteilt und so das Urteil bestätigt, das Frankenthaler Richter im August 2019 gefällt hatten. Sie waren zu dem Ergebnis gekommen, dass der Mann in einem Graben voller Pipelines Rohre verwechselt und die falsche Leitung angeflext hatte.

Gigantische Explosionen

So entstand ein Feuer, das gigantische Explosionen auslöste. Vier Feuerwehrleute sowie ein Matrose eines im Nordhafen liegenden Schiffs kamen ums Leben, vier weitere Menschen erlitten schlimme Verletzungen. In ihrem Urteil hatten die Frankenthaler Richter gesagt: Rechtlich kann nur der Arbeiter belangt werden. Doch die BASF trage wegen Sicherheitsmängeln eine „kausale Mitverantwortung“.

Unter anderem bemängelten die Juristen: Schon Jahre vorher habe jemand auf dem Werksareal an einer Pipeline offenbar irrtümlich eine Flex angesetzt – allerdings ohne das betroffene Rohr dabei gleich aufzuschneiden. Später sei aber die so entstandene Scharte entdeckt worden, ohne dass Konsequenzen gezogen wurden.

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BASF-Werkleiter kontert

Auf diesen Vorwurf ist der Ludwigshafener BASF-Werkleiter Uwe Liebelt zum fünften Unglücks-Jahrestag nun erstmals ausdrücklich eingegangen. Er sagt: Im früheren Fall sei es um eine geringfügige „Schramme“ gegangen. „Deshalb ist die Vergleichbarkeit der Ereignisse für mich nicht gegeben.“ Außerdem pocht er darauf, dass Gutachter und Ankläger dem Unternehmen keine Mitschuld zugeschrieben haben.

Für den BGH hat diese Debatte ohnehin keine Rolle gespielt. Ihm ging es um die juristisch oft knifflige Frage, inwieweit der Verursacher einer Gefahrensituation auch für den Tod von Rettungskräften bestraft werden kann. Ergebnis: „Für den vorliegenden Fall hat der Senat dies bejaht und die Verurteilung durch das Landgericht bestätigt.“

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