Ludwigshafen / Frankenthal
BASF-Prozess: So will ein Spezial-Jurist das Urteil kippen
Hinter der edlen Erker-Fassade eines Hauptstadt-Palais aus dem Jahr 1898 residiert der Berliner Anwalt, der als Fachmann für besonders knifflige Fälle gilt. Ali B. Norouzi, Jahrgang 1976, hat sich auf Verfahren spezialisiert, die vor höchsten Instanzen landen. Etwa beim Bundesgerichtshof: Im komplizierten Rechtsstreit um die Pleite des Medienkonzerns Kirch vor 17 Jahren hat er dort vor wenigen Monaten einem Ex-Chef der Deutschen Bank beigestanden. Und jetzt will der Jurist in Karlsruhe das Urteil zum Ludwigshafener BASF-Explosionsunglück im Oktober 2016 kippen.
Ein Jahr Haft auf Bewährung
Durch diese Katastrophe waren fünf Menschen gestorben und Dutzende weitere verletzt worden, als Verursacher des Infernos musste sich ab Februar 2019 vor dem Frankenthaler Landgericht ein externer Arbeiter verantworten. Das Verfahren gegen ihn endete im August: mit deutlicher Richter-Kritik an den Sicherheitsvorkehrungen des Chemiekonzerns. Und mit einer eher symbolischen Strafe für den Angeklagten: ein Jahr Haft auf Bewährung, weil er mit seiner Flex versehentlich das falsche Rohr erwischt und so die fatale Kettenreaktion ausgelöst hatte.
Sein damaliger Verteidiger Carsten Tews kündigte allerdings postwendend an, dass sich der aus dem heutigen Bosnien stammende Mannheimer auch gegen dieses für ihn Urteil noch wehren werde. Das allerdings ist für den Schlosser denkbar schwierig: Weil das Frankenthaler Landgericht in der juristischen Hierarchie schon weit oben steht, kann er nicht einfach in die Berufung. Und nur in der würde der ganze Prozess vor einer höheren Instanz zum zweiten Mal geführt. Stattdessen bleibt nur eine Revision vor dem Bundesgerichtshof, und für so ein spezielles Verfahren gelten spezielle Regeln.
Das Problem mit der Ferienzeit
Denn was die Frankenthaler Richter zum Beispiel über den Ablauf des Unglücks und seine Ursache in ihr Urteil geschrieben haben, darf auch die Kontrollinstanz in Karlsruhe nicht mehr infrage stellen. Einschreiten kann sie hingegen, wenn sie etwa formale Fehler der Kollegen entdeckt. Und so einen Schnitzer will der Berliner Anwalt für knifflige Fälle tatsächlich aufgespürt haben. Auf Anfrage bestätigt Norouzi zwar noch nicht einmal, dass er den Fall überhaupt übernommen hat. Aber der RHEINPFALZ liegt ohnehin vor, was er dem Bundesgerichtshof geschrieben hat.
Der Frankenthaler Kammer wirft er auf 20 Seiten vor allem Schummelei vor: Sie habe zeitweise nur so getan, als säße sie zu Gericht. Denn eigentlich hatte sie 2019 noch vor der Sommerpause ihr Urteil sprechen wollen. Doch dann erkämpfte der Opfer-Anwalt Alexander Klein, dass sie sich noch genauer mit dem Fall beschäftigte. Dafür musste sie neue Verhandlungstermine vereinbaren, und die fanden sich erst nach der Ferienzeit. Doch allzu lange darf ein einmal begonnener Prozess nicht unterbrochen werden. Weshalb zwischendurch „Sprungtermine“ stattfanden.
Ein Fünf-Minuten-Termin
So nennen Juristen Verhandlungstage mit Mini-Programm. Zu denen haben Richter und Schöffen zwar trotzdem allesamt anzutreten. Aber wenigstens die Verteidiger und Ankläger können sich von Kollegen vertreten lassen, die sich mit dem Fall gar nicht auskennen. Und Opfer-Anwälte oder Gutachter dürfen einfach so wegbleiben. Denn vorab haben sich alle Beteiligten versprochen, dass die Abwesenden nichts Wichtiges versäumen. Weshalb im BASF-Verfahren gleich drei Mal nur eine Rumpf-Besetzung zusammenkam – für jeweils nur wenige Minuten.
Am 29. Juli zum Beispiel wurde von 9.35 Uhr bis 9.40 Uhr prozessiert: indem die Juristen zwei Lagepläne musterten. Und zwei Diagramme, die zeigten, wie am Unglückstag in den zerstörten Leitungen der Druck abgefallen war. Dabei war allen Beteiligten klar, dass über diese Dokumente nicht weiter diskutiert werden muss. Der Berliner Revisionsspezialist schließt daraus: Das war nur Show, in Wirklichkeit ist da gar nichts passiert. Weshalb diese Termine nicht zählen, die zu lange Sommerpause mithin nur zum Schein unterbrochen war.
Es gibt eine Bedingung
Wenn dieser Vorwurf in Karlsruhe verfängt, müsste der Prozess tatsächlich noch einmal von vorne geführt werden: wieder in Frankenthal, aber mit anderen Richtern. Allerdings hat Revisionsanwalt Norouzi einen Kniff bemängelt, den sich Juristen immer wieder erlauben. Und zu dem der Bundesgerichtshof bislang sagt: Es ist in Ordnung, wenn für Verhandlungstage nur ein Mini-Programm angesetzt wird – so lange in den wenigen Minuten dann etwas passiert, was trotzdem noch irgendwie fürs Verfahren sinnvoll ist. Und diese Bedingung ist recht leicht zu erfüllen.
Denn die deutschen Prozess-Regeln schreiben vor: Für ein Urteil verwertbar sind selbst ganz unspektakuläre Dokumente wie Lagepläne oder Diagramme zum Druckabfall in zerstörten Leitungen nur, wenn sie in einer Verhandlung einmal aus den Ordnern geholt und „in Augenschein genommen“ worden sind. Weshalb Norouzis Kritik an diesem Manöver auch nur ein neuer Kniff sein könnte, mit dem er sich nun seinerseits zusätzliche Zeit erkauft. Denn nach seiner fristgerecht vorgelegten Kritik an angeblicher Termin-Schummelei in Frankenthal kann der gebürtige Darmstädter in aller Ruhe Gründe für eine „Sachrüge“ nachschieben.
Er will noch nachlegen
Mit der darf ein Revisionsanwalt protestieren, wenn Richter die Gesetze falsch angewendet haben: zum Beispiel, indem sie einen Angeklagten als Mörder einstuften, obwohl in ihrem eigenen Urteil steht, dass er sein Opfer lediglich verprügeln und nicht gleich umbringen wollte. Im BASF-Verfahren könnte Norouzi daher nun aufgreifen, was schon der erste Verteidiger seines Mandanten in seinem Schlussplädoyer in Frankenthal sagte: Der Angeklagte habe das Inferno mit einem falschen Schnitt seiner Flex zwar ausgelöst, aber er sei trotz der schrecklichen Folgen dieses Versehens freizusprechen.
Seine Begründung dafür: Wer aus Fahrlässigkeit einen Fehler gemacht hat, muss nur für Auswirkungen einstehen, mit denen ein normaler Mensch auch zu rechnen hatte. Doch der BASF hatten Gutachter bescheinigt: Für ein Inferno wie im Oktober 2016 habe sie sich nicht wappnen müssen, weil es für sie undenkbar war. Weshalb der Anwalt vorbrachte: Wenn selbst der weltgrößte Chemiekonzern die fatale Kettenreaktion nicht vorhersehen konnte, dann musste ein Arbeiter erst recht nicht mit ihr rechnen. Doch die Frankenthaler Richter widersprachen.
Ein „gesonderter Schriftsatz“
Im Urteil sagten sie: Wer zwischen Pipelines voller Chemikalien flext, der weiß, dass ein Fehler lebensgefährliche Folgen haben kann. Und das reicht, um ihn zur Verantwortung zu ziehen. Doch nun hat der Berliner Fachmann für besonders knifflige Fälle angedeutet, dass er das anders sieht. In Norouzis Schreiben an den Bundesgerichtshof steht: Er werde sich auch noch „Fragen der konkreten Fahrlässigkeitszurechnung“ vornehmen – in „einem gesonderten Schriftsatz“. An dem scheint hinter der edlen Erker-Fassade eines Hauptstadt-Palais aus dem Jahr 1898 allerdings länger gearbeitet zu werden.