Politik BASF-Prozess endet mit Bewährungsstrafe

Verkündet das Urteil: der Vorsitzende Richter Uwe Gau (rechts) mit seinen Kollegen.  Foto:Bolte
Verkündet das Urteil: der Vorsitzende Richter Uwe Gau (rechts) mit seinen Kollegen.

Der Prozess um das BASF-Explosionsunglück ist mit einem milden Urteil zu Ende gegangen. Die Richter belassen es bei einer Bewährungsstrafe für den Angeklagten, weil sie dem Chemiekonzern „kausale Mitverantwortung“ bescheinigen.

Ludwigshafen/Frankenthal. Zu einem Jahr Haft auf Bewährung haben Richter am Dienstag den Angeklagten im Frankenthaler Prozess um das BASF-Explosionsunglück verurteilt. Für die Kammer steht ohne jeden Zweifel fest, dass der Schlosser einer externen Firma im Oktober 2016 im Rohrgraben am Ludwigshafener Nordhafen versehentlich in eine falsche Leitung schnitt und so eine fatale Kettenreaktion auslöste. Durch eine Explosionsserie starben fünf Menschen, Dutzende weitere wurden verletzt.

Mit ihrem Urteil hielten sich die Richter an den Vorschlag der Staatsanwaltschaft. Die Anwälte überlebender Opfer und Hinterbliebener hatten hingegen gefordert, dass der 63-jährige Mannheimer zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt werden solle, weil er einen so großen Schaden angerichtet hat. In seiner Urteilsbegründung entgegnete der Vorsitzende Richter Uwe Gau ihnen nun: Diese Folgen dürften nicht alleine auf den Schultern des Angeklagten abgeladen werden, denn es gebe eine „kausale Mitverantwortung der BASF“.

Richter Gau greift Übung aus dem Jahr 2015 auf

Kritik am Konzern machte Gau an einer Entdeckung im Jahr 2011 fest: Da war in der Nähe der späteren Unglücksstelle ein offenbar falsch gesetzter Schnitt an einer Ammoniak-Leitung bemerkt worden. Der sei zwar glücklicherweise folgenlos geblieben, hätte das Unternehmen aber schon auf die Verwechslungsgefahr bei Arbeiten an den vielen nebeneinander verlaufenden Pipelines aufmerksam machen können.

Außerdem griff der Richter eine Übung aus dem Jahr 2015 auf. Sie hatte das spätere Unglücksszenario schon in etwa vorweggenommen und unter anderem gezeigt, dass Rettungskräfte die Lage aufgrund der örtlichen Gegebenheiten nur schwer einschätzen konnten. Gau sagte: „Das hätte in einer neuen Gefährdungsbeurteilung aufgegriffen werden müssen. Wir wissen nicht, ob es solche Überlegungen gegeben hat. Wenn es sie gab, sind sie nicht in der Praxis angekommen.“

Standort-Chef der BASF: Wir haben Lehren aus dem Unfall gezogen

In einer nach Verhandlungsende veröffentlichten Erklärung zum Urteil ging die BASF auf diese Richter-Kritik nicht weiter ein. Der Ludwigshafener Standort-Chef Uwe Liebelt wurde in der Stellungnahme so zitiert: „Das Unglück im Nordhafen bewegt uns auch heute noch sehr. Die juristische Klärung war daher für uns alle sehr wichtig. Wir werden alles dafür tun, dass sich so ein Unglück nicht wiederholt. Wir haben Lehren aus dem Unfall gezogen.“

Ob das Urteil rechtskräftig wird, ist noch offen. Während der Staatsanwalt sich zufrieden zeigte, kritisierten es die Opfer-Vertreter als zu milde. Der Verteidiger des Angeklagten wollte sich nicht äußern.

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