Rheinland-Pfalz
BASF-Explosion: Konzern hat Rüge der Richter jetzt schriftlich
Mit kräftiger Kritik an der BASF garnierten die Frankenthaler Richter ihr Urteil, als sie im Sommer einen externen Arbeiter als Verursacher des Ludwigshafener Explosionsunglücks vom Oktober 2016 verurteilten. So richtig zählt für Juristen allerdings nur, was in der schriftlichen Fassung eines Schuldspruchs steht. Aber auch die hat die Kammer inzwischen nachgereicht.
Zugeknöpft gab sich die BASF, als im Prozess um das Ludwigshafener Explosionsunglück die zusehends deutlicher formulierte Kritik an ihren Sicherheitsvorkehrungen aufkam und sie dann außerhalb des Frankenthaler Verhandlungssaals auf diese Vorwürfe angesprochen wurde. Doch für seine Schweigsamkeit konnte sich das Unternehmen auf ehrenwerte Gründe berufen: Es hätte ihm schlecht angestanden, wenn es sich an den Richtern vorbei hätte öffentlich rechtfertigen wollen. Zurückhaltend blieb der Konzern allerdings auch noch, als die Kammer im August 2019 ihr Urteil gefällt, gegen den Angeklagten eine Bewährungsstrafe verhängt und der BASF eine „kausale Mitverantwortung“ für das Inferno mit fünf Toten und Dutzenden Verletzten bescheinigt hatte: In seiner offiziellen Stellungnahme zum Prozess-Ende ging der Ludwigshafener Standortchef Uwe Liebelt auf diese Rüge nicht weiter ein. Immerhin blieb ja auch noch abzuwarten, ob der Tadel der Richter tatsächlich Bestand hat und an welchen Details sie ihn festmachen.
Es kommt auf die schriftliche Begründung an
Denn das Gesetz verpflichtet den Vorsitzenden einer Kammer zwar dazu, der Öffentlichkeit und den Beteiligten am Ende eines Verfahrens noch im Gerichtssaal zu erläutern, wie er und seine Kollegen zu ihrem Urteil gekommen sind. Doch was in diesem Moment in mehr oder weniger freier Rede vorgetragen wird, zählt für Juristen kaum. Schließlich können sie sich für alle weiteren rechtlichen Schritte ohnehin nur auf die schriftliche Begründung des Schuldspruchs berufen. Und an der dürfen Richter je nach Umfang der Verhandlung noch wochen- bis monatelang feilen. Mittlerweile allerdings hat das Gericht seine schriftliche Bilanz des BASF-Verfahrens abgefasst, dem Verurteilten wurde sie einem Justizsprecher zufolge schon Mitte November zugestellt. Seither kann der bosnische Staatsbürger auf 65 Seiten nachlesen, wieso sich die Kammer sicher ist: Er hat im Oktober 2016 das Inferno verursacht, als er an der späteren Unglücksstelle als Arbeiter einer externen Firma eine leere Leitung zerlegen sollte. Denn obwohl er als umsichtiger und mit den BASF-Anlagen vertrauter Mann galt, muss ihm dabei ein fataler Fehler unterlaufen sein.
„Organisationsversagen“ der BASF
Als er seine Position verändern wollte und dafür um das zu bearbeitende Rohr herumgegangen war, setzte er demnach seine Flex an die falsche Pipeline, schlitzte sie auf. Und entfachte so ein Feuer, das eine verhängnisvolle Kettenreaktion auslöste: Gigantische Explosionen verwüsteten das Areal, die Flammenwände erfassten herbeigeeilte BASF-Feuerwehrmänner und weitere Personen. Doch obwohl seine Nachlässigkeit so schreckliche Folgen hatte und die Opfer eine härtere Strafe gefordert hatten, ist es für ihn bei einer eher symbolischen Buße geblieben. Dass sie gegen den 64-Jährigen lediglich ein Jahr Haft auf Bewährung verhängen, begründen die Richter vor allem mit Fehlern der BASF, sie schreiben: „Die Kammer sieht ein auf Seiten der BASF zu verantwortendes Organisationsversagen, das die Handlung des Angeklagten zwar nicht entschuldigt, seinen Fehler aber doch im erheblichen Maße begünstigt hat. Daneben hat die BASF außerdem keine vollends angemessenen Vorkehrungen getroffen, die Folgen eines möglichen Handelns soweit möglich einzudämmen, obwohl sie hierfür sensibilisiert gewesen sein müsste.“
Kritischer Rückblick bis ins Jahr 2008
Was bei einem Feuer in seinem Rohrgraben drohen könnte, hätte dem Konzern demnach schon nach einem verheerenden Unglück im Jahr 2008 schwanen müssen: Da hatten Flammen bei einer Firma in Köln eine Pipeline platzen lassen. Außerdem greifen die Richter für ihre Kritik eine BASF-Übung aus dem Jahr 2015 auf. Die hatte das spätere Unglücksszenario schon in etwa vorweggenommen und gezeigt, woran die Rettungskräfte dann scheitern könnten. Nun steht im Urteil: Daraus hätte der Konzern Konsequenzen ziehen, zur Not sogar seine Anlagen umbauen müssen. Obendrein wird die BASF für ihre Reaktion auf einen Vorfall im Jahr 2011 getadelt. Damals war in der Nähe der späteren Unglücksstelle ein offenbar falsch gesetzter Schnitt an einer Ammoniak-Leitung bemerkt worden. Der blieb zwar folgenlos, hätte aber schon auf die Verwechslungsgefahr bei Arbeiten an den nebeneinander verlaufenden Pipelines aufmerksam machen können. Allerdings hatte der Konzern auf diesen Vorwurf schon im Prozess reagiert und beteuert: Anders als zunächst vermutet, sei die alte Scharte doch nicht mit einer Flex eingeritzt worden.
Gegenargument erneut vom Tisch gewischt
Doch dieses Argument wischen die Richter nun noch einmal vom Tisch, sie schreiben: „Entscheidend für die Bewertung der Kammer ist schlicht, dass es offenkundig zu einer Beschädigung einer Leitung im Rohrgraben durch ein beliebiges Werkzeug gekommen war.“ Unterm Strich heißt das: In ihrer ausführlichen Urteilsbegründung haben sie ihre Konzern-Kritik kein bisschen abgeschwächt, sondern sie eher noch angereichert. Zum Beispiel, indem sie nicht nur von einer „kausalen“, sondern auch von einer „erheblichen Mitverantwortung der BASF für das Geschehen“ sprechen. Weitgehend unverändert bleibt allerdings die Reaktion des Unternehmens darauf. Ein Firmensprecher sagt auf RHEINPFALZ-Anfrage: „Wir haben die schriftliche Fassung erhalten und prüfen sie derzeit im Detail. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir zum gegenwärtigen Zeitpunkt dazu nicht Stellung nehmen.“ Wie der Angeklagte und sein Verteidiger auf das schriftliche Urteil reagiert haben, steht hier. Und einen Kommentar zur BASF-Reaktion finden Sie hier.
