«Mainz/Berlin.» Aushilfen und Teilzeitbeschäftigte, bei denen die Lohnsteuer pauschal erhoben wird, profitieren derzeit unter bestimmten Umständen nicht von der erneuten Mindestlohnerhöhung. Betroffen sind beispielsweise Ortsgruppen des Pfälzerwald-Vereins, die Hütten bewirtschaften und ihren Helfern dort Mindestlohn zahlen.