Rheinland-Pfalz Lohngrenze als Bremse

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«Mainz/Berlin.» Aushilfen und Teilzeitbeschäftigte, bei denen die Lohnsteuer pauschal erhoben wird, profitieren derzeit unter bestimmten Umständen nicht von der erneuten Mindestlohnerhöhung. Betroffen sind beispielsweise Ortsgruppen des Pfälzerwald-Vereins, die Hütten bewirtschaften und ihren Helfern dort Mindestlohn zahlen.

Der 2015 eingeführte Mindestlohn war zum Jahresbeginn von 8,84 auf 9,19 Euro erhöht worden. Für kurzfristig Beschäftigte, deren Lohnsteuer mit einem Pauschalsteuersatz von 25 Prozent abgeführt wird, gilt jedoch nach dem Einkommensteuergesetz eine Lohnobergrenze: Sie dürfen derzeit nur 72 Euro pro Tag verdienen. Bei einem Acht-Stunden-Tag kämen sie aber mit dem neuen Mindestlohn eigentlich auf einen Tagesverdienst von 73,52 Euro. Wegen der Deckelung auf 72 Euro müssen sie nun stattdessen ihre Arbeitszeit etwas reduzieren. Ob die Tageslohngrenze angehoben wird, ist derzeit offen. In der Tat gebe es gute Gründe für eine Anpassung, Einzelheiten stünden aber noch nicht fest, sagte gestern der Sprecher des Bundesfinanzministeriums, Daniel Fehling. Bei der zentralen Minijob-Zentrale (Essen) ist man pessimistisch: „Unseres Wissens ist keine Anhebung der Tageslohngrenze geplant.“ Bei der vorangegangenen Mindestlohn-Anhebung, die im Januar 2017 wirksam wurde, war im Nachgang die Tageslohngrenze von zuvor 68 auf 72 Euro angehoben worden.

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