Rheinland-Pfalz
Drei Jahre nach dem Explosionsunglück: Hat die BASF ihre Lektion gelernt?
Fünf Menschen starben, als vor drei Jahren eine Explosionsserie die BASF erschütterte. Als deren Verursacher hat die Justiz vor knapp zwei Monaten einen externen Arbeiter verurteilt. Doch auch der Konzern erntete Richter-Kritik – und schwieg zunächst. Mittlerweile allerdings reagiert das Unternehmen. Und auch zu Zweifeln an neuen Vorkehrungen gibt es Antworten.
Die Behörden hatten das Konzept so genehmigt: Mit diesem Hinweis antwortet die BASF auf Kritik an ihren Sicherheitsvorkehrungen, die das Ludwigshafener Explosionsunglück am 17. Oktober 2016 nicht verhinderten. Und Juristen erklären mit diesem Satz, warum niemand aus dem Konzern für das Inferno mit fünf Toten und Dutzenden Verletzten zur Rechenschaft gezogen wird. Verurteilt worden ist lediglich der externe Arbeiter, der mit einem falsch gesetzten Flex-Schnitt versehentlich eine fatale Kettenreaktion ausgelöst hatte.
Doch für ihn soll es bei einer eher symbolischen Strafe bleiben: nur ein Jahr Haft auf Bewährung, weil die Schuld für die Katastrophe nicht allein bei ihm abgeladen werden könne. Die BASF trage eine „kausale Mitverantwortung“, diese Kritik am Konzern haben die Frankenthaler Richter des 63-Jährigen vor allem an zwei Ereignissen festgemacht. Das erste trug sich im Jahr 2011 zu. Damals entdeckte ein Kontrolleur in der Außenwand einer Ammoniak-Leitung eine Scharte, zu der er sinngemäß vermerkte: Da muss jemand fälschlich eine Flex angesetzt haben.
Warum die Richter die BASF kritisierten
Die Juristen schlossen daraus: Beim Hantieren mit so einem Werkzeug hat sich im Rohrgraben am Nordhafen schon einmal ein Arbeiter zwischen den Leitungen vertan. Nur blieb dem Unternehmen damals erspart, was 2016 doch noch eintrat: dass eine Pipeline nicht nur angeritzt, sondern aufgeschlitzt wird. Konsequenzen, befanden die Richter, hätte die BASF trotzdem schon 2011 ziehen müssen. Zum Beispiel, indem sie zur Demontage vorgesehene Leitungen deutlicher markiert – eine Vorgabe, zu der sich der Konzern erst nach dem späteren Unglück durchgerungen hat.
Und elf Monate vor dem Inferno ignorierte er dem Gericht zufolge noch einmal ein Warnzeichen. Am 15. November 2015 rückten werkseigene Rettungskräfte zu einer Übung aus, die das spätere Unglück in Vielem vorwegnahm. Denn simuliert wurde, dass Flammen die empfindliche Ethylen-Fernleitung umlodern. So wie es im Oktober 2016 auch wirklich geschah, nachdem der externe Arbeiter mit seinem Falsch-Schnitt ein Feuer entfacht hatte. Und da ließ die Hitze die hochgefährliche Pipeline binnen Minuten bersten, es kam zur verheerenden Explosionsserie.
Was eine Behörde schon Monate vorher wusste
Doch schon der Probe-Einsatz mit seinem ganz ähnlich angelegten Ausgangsszenario war „nicht zufriedenstellend“ verlaufen. So steht es in der End-Auswertung der BASF. Unter der englischen Überschrift „lessons learned“, was sich mit „gewonnene Erkenntnisse“ übersetzen lässt. Oder auch so: „Lektionen, die wir gelernt haben.“ Bemängelt wurden in der Analyse zum Beispiel Kommunikationsprobleme. Doch vor allem fiel auf, dass der Rohrgraben von den Mess- und Kontrollwarten auf dem Firmengelände aus nur schlecht zu sehen ist.
Das bedeutet: Nur wer in der Gefahrenzone steht, kann im Brandfall erkennen, wie brenzlig die Lage dort wirklich ist – ein Problem, von dem auch die Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Süd in Neustadt erfuhr. Eine Sprecherin dieser Aufsichtsbehörde sagt: Um die Übung ging es im Mai 2016 beim Jahresgespräch mit Konzernvertretern. Die hätten versichert, die Kommunikation mit ihren eigenen Rettungskräften zu verbessern. Und weitergehende Vorgaben – etwa für Kameras an der Pipeline-Trasse – „wurden seitens der SGD nicht gemacht“.
Wie die BASF den Richtern jetzt widerspricht
Schließlich, argumentiert die Behörde, sind ihre Aufgaben im Zusammenhang mit Notfallübungen überschaubar: Zu kontrollieren ist „insbesondere“, ob sie überhaupt stattgefunden haben. Und beim anderen Haupt-Kritikpunkt sind die Neustadter BASF-Überwacher ohnehin außen vor: Dass 2011 ein mutmaßlicher Falsch-Schnitt an einer Pipeline entdeckt wurde, musste ihnen der Konzern nicht melden. Und so hatten sie nach eigenen Angaben auch nichts von der mysteriösen Scharte in der Wand einer Leitung für hochgiftiges Ammoniak erfahren.
Die BASF wiederum hat sich während des Prozesses und auch unmittelbar danach geweigert, öffentlich über Dinge zu reden, die auch im Gerichtssaal thematisiert wurden. Nun allerdings nimmt ein Firmensprecher doch Stellung – und widerspricht den Richtern. Denn er sagt: Die Schadstelle sei durch „die verantwortlichen Mitarbeiter“ überprüft worden. Und die „kamen zu der Erkenntnis, dass es sich mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht um einen Flex-Schnitt handelte. Diese Position konnte durch eine spätere werkstofftechnische Beurteilung bestätigt werden“.
Was sich beim Konzern geändert hat
So in etwa allerdings hatte das der Konzern der Justiz auch schon im laufenden Prozess übermittelt. Woraufhin die Richter bezweifelten, dass diese Argumentation überhaupt seriös sei. Und der Kammer-Chef irgendwann anmerkte: „Das macht’s nicht wirklich besser, wenn’s mit einem anderen Werkzeug passiert ist.“ Skeptisch zeigten sich die Juristen auch, wenn es um Konsequenzen ging, die das Unternehmen aus der Katastrophe gezogen hat. Ihnen missfiel zum Beispiel, dass zur Demontage vorgesehenen Leitungen auch weiterhin nicht mit Farbe besprüht werden.
Dafür geben inzwischen Banderolen genau vor, wo Arbeiter ihr Werkzeug ansetzen sollen. Außerdem wird der schlecht einsehbare Pipeline-Graben jetzt mit Kameras überwacht. Und ein extra Schutzlack soll dafür sorgen, dass besonders empfindliche Leitungen im Brandfall nicht so schnell bersten. Zudem sind die Anlagen so umgebaut worden, dass sie bei drohender Gefahr besser abgeriegelt und geleert werden können. Doch trotz solcher Veränderungen liegen am Nordhafen bis heute Dutzende Rohre dicht an dicht nebeneinander.
Welcher Risikofaktor geblieben ist
Im Prozess sagte ein Tüv-Fachmann: Natürlich wäre es weniger riskant, wenn besonders gefährliche Verbindungen eine separate Trasse hätten oder unterirdisch verlegt würden. Die SGD allerdings hat von solchen Aussagen höchstens aus der Zeitung erfahren: Einen eigenen Beobachter hatte sie nicht in den Gerichtssaal geschickt, „da ausschließlich die abschließende Bewertung und Rechtsprechung des Gerichts eine Grundlage für unser Handeln sein kann“. Und einstweilen geht die Aufsichtsbehörde davon aus, dass bei der BASF „die erfolgten Verbesserungen hinreichend sind“.
Der Konzern selbst beteuert das auch. Und gegen Zweifel am neuen Konzept hat er noch einen Hinweis: Die Behörden haben es so genehmigt.