Pfalz Westpfälzerin Opfer von „Liebesbetrug“: Über 21.000 Euro weg
Liebe macht blind – und das nutzen Betrüger beim sogenannten „Romance Scamming“, dem Liebesbetrug, gezielt aus. Eine Westpfälzerin musste dies jetzt auch erkennen – und teuer bezahlen. Sie hatte einen angeblichen US-Soldaten über das Internet kennengelernt. Man tauschte Handynummern aus, hielt via Messenger-Dienst Kontakt und ging eine „digitale“ Beziehung ein. Dann folgte die Verlobung, und seitens der Frau der Wunsch nach einem persönlichen Kontakt. Weil sich der Unbekannte jedoch angeblich auf geheimer Mission im Jemen befand, sei dies nicht so ohne weiteres möglich, erfuhr die Westpfälzerin.
Die Frau sollte für Ersatzmann zahlen
Der angebliche Soldat erklärte ihr, dass er Heimaturlaub nehmen müsse, was jedoch mit Gebühren verbunden sei. Die Frau sollte sich deshalb ans US-Militär wenden, um ihm den Urlaub zu ermöglichen. Der Mann teilte der Westpfälzerin hierzu eine E-Mail-Adresse mit. Von dort erhielt die Frau die Anweisung, dass sie mehr als 7000 Euro für den Verdienstausfall und über 14.000 Euro für einen Ersatzmann – ihr vermeintlicher Verlobter sei in hochrangiger Position – an ein Bankkonto überweisen solle. Das Geld könne der vermeintliche Militärangehörige selbst nicht vorlegen, da wegen der geheimen Auslandsmission sein Bankkonto eingefroren worden sei. Die Frau überwies das Geld für den angeblichen Verdienstausfall.
Landeskriminalamt: Viele solcher Fälle
Diesen Fall schilderte am Mittwoch das rheinland-pfälzische Landeskriminalamt (LKA). Das überwiesene Geld habe die Westpfälzerin nie wieder gesehen und zu einem realen Treffen mit ihrem Verlobten sei es auch niemals kommen, sagte eine LKA-Sprecherin. Die Frau sei vielmehr Opfer einer sehr perfiden Masche – dem sogenannten „Love-“ oder „Romance-Scamming“ („Scammer“ bedeutet Betrüger, aber auch Betrügerinnen) – geworden. Der Fall sei einer „von vielen“ solcher Vorfällen in Rheinland-Pfalz.
Was muss man beachten?
Das Landeskriminalamt und die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz raten deshalb:
- „Überweisen Sie Ihnen unbekannten Menschen, die Sie nie persönlich kennengelernt oder gesehen haben, kein Geld und gehen Sie nicht auf sonstige Forderungen ein.“
- „Geben Sie den Namen Ihrer Internetbekanntschaft mit dem Zusatz ,Scammer’ beispielsweise bei Google ein. Die Suchmaschine kann in vielen Fällen einen Verdacht bestätigen.“
- „Wenn Sie gescammt werden: Brechen Sie sofort jeglichen Kontakt ab, ob per Mail oder Telefon. Legen Sie sich am besten eine neue Mailadresse und Telefonnummer zu.“
- „Wenn Sie einen finanziellen Schaden erlitten haben, erstatten Sie in jedem Fall Strafanzeige bei der Polizei.“