Die Gemeinde Erlenbach ist Besitzerin eines Bergstollens. Dies eigentlich unfreiwillig. Denn nur die Tatsache, dass sich das Waldgrundstück unterhalb des Turmes „Klein Frankreich“, wo sich das Überbleibsel aus dem Zweiten Weltkrieg befindet, im Eigentum der Gemeinde steht, machte sie zum Stollenbesitzer. Mit allen daraus erwachsenen Aufgaben, wie beispielsweise der Verkehrssicherungspflicht, wie sich jetzt zeigt. Und die kostet unter Umständen Geld, über welches die Gemeinde nicht verfügt.