Kreis Germersheim Anwohner sollen ruhiger leben
Lärm macht krank und an fast allen Durchgangstraßen ist es zu laut. Möglicherweise muss deshalb in fast der gesamten Verbandsgemeinde Kandel in geschlossen Ortschaften bald langsamer gefahren werden. Ein Antrag der Grünen für eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf Tempo 30 auf klassifizierten Straßen wurde bei zwei Gegenstimmen und zwei Enthaltungen vom Verbandsgemeinderat Kandel angenommen.
Grundsätzlich gibt es zwei Möglichkeiten zur Geschwindigkeitsminderung auf Bundes-, Land- und Kreisstraßen, die durch Ortschaften führen: Lärmschutz und Vermeidung von Gefahrenstellen. Gerade beim Lärmschutz hat der Gesetzgeber 2016 die zulässigen Grenzwerte um 10 Dezibel (db) heruntergesetzt und damit den zulässigen Lärm praktisch halbiert. Auch Straßenlärm wird jetzt als gesundheitsgefährdend anerkannt. Die neuen Werte sind in Misch- und Dorfgebieten 64 db am Tag und 54 db in der Nacht, in reinen Wohngebieten 59 db am Tag und 49 db in der Nacht. Wegen der neuen Werte hatte die Verwaltung den Landesbetrieb Mobilität (LBM) Speyer beauftragt, die Lärmberechnungen für die in Frage kommenden Straßen in der Verbandsgemeinde zu berechnen. Für Vollmersweiler, Winden, Erlenbach, Steinweiler und Minderslachen lagen die Ergebnisse zur Sitzung vor. Dabei gibt es nur in Vollmersweiler keine Überschreitungen. In Winden in der Steinweilerer Straße K 12 gibt es Überschreitungen und in Steinweiler in der Windener Straße geringe Überschreitungen. Massive Überschreitungen gibt es dagegen in Erlenbach (Haynaer Straße, Kandeler Straße L 542), Winden (Hauptstraße B 427) Kandel-Minderslachen (Steinweilerer Straße L 542), Steinweiler (Hauptstraße L 554). Bevor dort aber eine Geschwindigkeitsbeschränkung angeordnet werden kann, ist eine Anhörung beim LBM und der Polizei erforderlich. Diese Anhörungen wurden von den entsprechenden Gemeinderäten schon beantragt. Für Kandel, Freckenfeld und Minfeld liegen die Werte noch nicht vor. Doch nicht nur bei Lärm kann die Geschwindigkeit reduziert werden, auch im Bereich von Schulen oder Kindergärten kann die Geschwindigkeit nach den neuen Vorschriften leichter reduziert werden als früher. Diese passierten zwar den Bundesrat am 10. März, sind aber noch nicht veröffentlicht und damit noch nicht in Kraft gesetzt. Nach der Veröffentlichung wird die Verwaltung, sofern möglich, die Geschwindigkeit auf der Hauptstraße in Freckenfeld (Schule), der Landauer Straße (Kindergarten) und der Marktstraße (Grundschule) in Kandel verringern. Die Ratsmitglieder mahnten aber auch an, dass eine Geschwindigkeitsbeschränkung alleine nicht ausreiche. Diese müsste auch kontrolliert werden.