Wer Fußball spielt, muss damit rechnen, während eines Spiels verletzt zu werden. Wenn der Boxer in den Ring steigt, kann er den Gegner nicht verklagen, wenn der ihn k.o. schlägt. Oder juristisch ausgedrückt- eine Körperverletzung ist von einer Einwilligung im Sportbereich gedeckt. So endete eine zweitägige Hauptverhandlung wegen gefährlicher Körperverletzung gegen einen 24-Jährigen Abwehrspieler aus Hördt am Dienstag, 7. Februar, mit einem Freispruch.