Jubiläumskalender RHEINPFALZ Plus Artikel Wer darf Deutscher werden?

Rot-Grün modernisierte 1999 das Staatsangehörigkeitsrecht.
Rot-Grün modernisierte 1999 das Staatsangehörigkeitsrecht.

Auch nach 20 Jahren ist der Streit um den „Doppelpass“ nicht wirklich beigelegt.

Die 1998 an die Macht gekommene rot-grüne Bundesregierung von Gerhard Schröder und Joschka Fischer wollte den großen Wurf: Das deutsche Staatsangehörigkeitsrecht sollte modernisiert und um das sogenannte Geburtsortprinzip ergänzt werden. Bis dahin galt im Wesentlichen, dass man nur durch Abstammung Deutscher werden konnte, mindestens ein Elternteil musste also deutscher Staatsbürger sein. Mit der am 7. Mai 1999 vom Bundestag mit 365 zu 182 Stimmen verabschiedeten Reform konnten erstmals Kinder ausländischer Eltern, die schon länger hier lebten, die deutsche Staatsbürgerschaft automatisch durch Geburt im Land erhalten. Daneben bekamen sie auch die der Eltern. Ziel war es zusammen mit erleichterter Einbürgerung, der Einwanderungsgesellschaft Rechnung zu tragen und dem zunehmenden Bevölkerungsanteil mit Migrationshintergrund politische Mitwirkungsmöglichkeiten zu verschaffen; insbesondere das Wahlrecht.

Kampagnen gegen „die Ausländer“

Doch das Vorhaben stieß auch auf Kritik und Widerstand. Während Befürworter mit einer integrativen Wirkung des „Doppelpasses“ argumentierten, zweifelten andere an der Loyalität von Bürgern mit mehreren Staatsangehörigkeiten. Die CDU/CSU-Opposition startete bundesweite Unterschriftenaktionen und schürte Ängste vor Überfremdung und Parallelgesellschaften, Roland Koch führte dezidiert Wahlkampf gegen den „Doppelpass“ und besiegte so im Februar 1999 überraschend den SPD-Ministerpräsidenten Hans Eichel.

Die Folge war, dass Rot-Grün wegen der veränderten Mehrheiten im Bundesrat Kompromisse eingehen musste. In das neue Gesetz wurde die Optionspflicht aufgenommen: Weil mehrere Pässe nicht der Regelfall sein sollten, sollten sich „Doppelstaatler“ zwischen dem 18. und 23. Lebensjahr für eines der Länder entscheiden.

CDU verärgert Merkel

Erst in der zweiten Auflage einer großen Koalition unter Kanzlerin Angela Merkel gelang es der SPD 2014, die Optionspflicht abzuschaffen. Die Mehrstaatigkeit wird nun unter bestimmten Voraussetzungen (etwa mindestens achtjähriger Aufenthalt, Schulausbildung) akzeptiert, wie schon generell für EU-Bürger und Schweizer.

Genaue Zahlen zur doppelten Staatsangehörigkeit gibt es übrigens nicht. Schätzungen gehen von einer Anzahl im niedrigen einstelligen Millionenbereich aus – zumeist handelt sich dabei um Aussiedler und Spätaussiedler aus Osteuropa. Menschen mit türkischen Wurzeln, um die sich die Diskussion häufig drehte, machen hingegen nur etwa 13 Prozent aus.

Ausgestanden ist der Streit noch nicht. 2016 sprach sich die CDU auf ihrem Parteitag gegen die doppelte Staatsbürgerschaft und für die Wiedereinführung der Optionspflicht aus – zum Ärger Merkels.

07052020_239tage
x