Bundestag
Leichter Abschieben, leichter Einbürgern
Die rot-grün-gelbe Bundesregierung plant ein sogenanntes Rückführungsverbesserungsgesetz sowie ein moderneres Staatsangehörigkeitsrecht. Diese Gesetze hängen inhaltlich zusammen. Im Folgenden ein Überblick über den Inhalt der Gesetze und die damit verbundenen Absichten – und was Kritiker befürchten.
Was ändert das Gesetz zu den vereinfachten Abschiebungen?
Einen Menschen abzuschieben, der nach Deutschland gekommen ist, und sei es illegal, ist Aufgabe der Polizei – und gar nicht so einfach. Das Gesetz will Rückführungen deshalb vereinfachen. Dabei geht es vor allem darum, dass die Behörden Ausreisepflichtige leichter festnehmen und länger festhalten dürfen.
Wenn die Polizei jemanden mitnehmen will, der in einer Gemeinschaftsunterkunft wohnt, durften die Beamten bislang nur in den Räumen der Betroffenen selbst nach ihnen suchen. Künftig dürften die Beamten dem Gesetz zufolge auch andere Zimmer betreten, um dort nach dem Ausreisepflichtigen zu schauen.
Ist jemand festgenommen, um abgeschoben zu werden, darf er bislang nicht mehr als zehn Tage im sogenannten Ausreisegewahrsam bleiben. Künftig dürfte die Polizei ihn 28 Tage festhalten. Außerdem ändern sich dem Gesetzentwurf zufolge die Regeln für Menschen, die seit mehr als einem Jahr geduldet sind. Ihnen kündigten die Behörden ihre Abschiebung bislang noch einen Monat vorher an. Diese Ankündigung würde nun wegfallen – außer für Familien mit Kindern unter zwölf Jahren, die weiterhin einen Monat vor ihrer Abschiebung davon erfahren.
Was soll sich beim Staatsangehörigkeitsrecht ändern?
Mit der Reform des Staatsangehörigkeitsrechts will die Bundesregierung die Einbürgerungsquote erhöhen. Sie hofft auch, dass Deutschland als Einwanderungsland für Fachkräfte attraktiver wird.
Wer hier lebt, soll einfacher einen deutschen Pass erhalten können: nach fünf statt nach bislang acht Jahren – aber weiterhin nur unter bestimmten Bedingungen. Zum Beispiel darf ein solcher Interessent keine Sozialleistungen beziehen oder vorbestraft sein, wenn er oder sie eingebürgert werden will. Man muss sich zum Grundgesetz und gegen Antisemitismus bekennen und einen Deutschtest bestehen.
Bislang musste ein einbürgerungswilliger Mensch auch seine bisherige Staatsangehörigkeit aufgeben. Diese Vorgabe fällt jetzt aber weg: Der alte Pass, und damit die Staatsbürgerschaft, dürfte behalten werden.
Die Reform hat noch einen weiteren zentralen Punkt: Angehörige der sogenannten Gastarbeitergeneration sollen es bei Einbürgerungen einfacher haben. Sie, die bereits lange in der Bundesrepublik leben und somit auch schon höheren Lebensalter sind, müssen zum Beispiel keinen schriftlichen Sprachnachweis erbringen.
Wie hängen die Gesetze miteinander zusammen?
Beide Gesetze sind wichtige Projekte, mit denen die Ampelregierung ihre Migrationspolitik klarer aufstellen will. Und doch stehen sie für zwei ganz verschiedene Ansätze: Das Rückführungsgesetz will Zuwanderung begrenzen, mit der Reform des Staatsbürgerschaftsrechts stellt sich Deutschland als Einwanderungsland auf.
Dass beide Projekte nun am selben Tag beraten werden, ist aber wohl dennoch kein Zufall. Rückführungen für die einen, Einbürgerungen für die anderen, das ist ein Kompromisspaket. Vor allem Grünen-Abgeordnete des linken Parteiflügels, aber auch Teile der SPD, dürften den Rückführungen nur ungern zustimmen. Im Gegenzug würden sie nun ein moderneres Staatsbürgerschaftsrecht bekommen.
Eine Idee haben die Gesetze aber gemeinsam: Wer gehen muss und wer bleiben darf, soll schneller entschieden werden – und dies endgültig.
Welche Kritik gibt es?
Menschenrechtsorganisationen wie Pro Asyl, aber auch viele Linken-Abgeordnete sehen mit dem Rückführungsgesetz die Grundrechte von Asylbewerbern gefährdet. CDU und AfD kritisieren hingegen, dass das Gesetz nicht weitreichend genug sei.
Es soll 600 Abschiebungen mehr im Jahr ermöglichen als bisher – dies sei noch immer viel zu wenig, finden die Kritiker. Auch die Reform des Staatsbürgerschaftsrechts sehen sie skeptisch. Der innenpolitische Sprecher der Unionsfraktion, Alexander Throm, nannte das Vorhaben ein „Staatsangehörigkeitsentwertungsgesetz“. Es sei nicht nötig, die Hürden für die Einbürgerungen zu senken. Außerdem kritisierte er, dass man seine bisherige Staatsangehörigkeit nicht mehr ablegen müsse, um den deutschen Pass zu erhalten.
