Bundes-Notbremse RHEINPFALZ Plus Artikel FDP klagt in Karlsruhe: „Ausgangssperre ist angreifbar“

22 Uhr – die Ausgangssperre beginnt. Wie hier in Berlin darf man nur noch in Ausnahmefällen das Haus verlassen, wenn die Sieben-
22 Uhr – die Ausgangssperre beginnt. Wie hier in Berlin darf man nur noch in Ausnahmefällen das Haus verlassen, wenn die Sieben-Tage-Inzidenz über 100 liegt.

Mit einer Verfassungsbeschwerde wollen 80 FDP-Politiker die Bundes-Notbremse zu Fall bringen. Ihrer Meinung nach sind Ausgangssperren unverhältnismäßig und untauglich. Scharfe Kritik gibt es an fehlenden Erleichterungen für Geimpfte.

Die FDP wollte ganz sicher gehen: Ein Kurierfahrer hat am Dienstagmorgen um 8.48 Uhr beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe den Schriftsatz der 80 Mitglieder der Bundestagsfraktion eingereicht. Der Antrag auf einen sogenannten Eilrechtsschutz hat zum Ziel, die Bundes-Notbremse außer Kraft zu setzen.

Marco Buschmann, Parlamentarischer Fraktionsgeschäftsführer, hofft auf eine schnelle Entscheidung der Richter, denn die vorige Woche von Bundestag und Bundesrat beschlossenen Maßnahmen des Infektionsschutzgesetzes seien ein „tiefer Grundrechtseingriff“ und daher „angreifbar“. Die Grundlage der FDP-Beschwerde sei die Erkenntnis, dass nicht der Bürger begründen müsse, warum er seine Freiheit wahrnehme, sondern dass der Staat zwingende Gründe anführen müsse, diese Freiheit einzuschränken, erklärte Buschmann.

Forderung: Außengastronomie öffnen

Zwar sei die Pandemiebekämpfung ein triftiger Grund, Freiheiten einzuschränken. Allerdings könne der Staat nicht nachweisen, dass Ausgangssperren einen Beitrag zu dieser Bekämpfung leisteten. Die FDP hat daher der Klageschrift mehrere wissenschaftliche Studien über die Untauglichkeit der Ausgangssperre beigelegt. Nach Auffassung von Fraktionsvize Michael Theurer hätten Studien ergeben, dass Ausgangssperren die Mobilität am Tage sogar noch erhöhten. Überdies verfehlten auch andere Restriktionen ihr Ziel. Theurer: „Wer private Saufgelage verhindern will, sollte sofort die Außengastronomie öffnen.“

Die Unverhältnismäßigkeit der Ausgangssperre ist nach Buschmanns Worten auch dadurch gegeben, dass sie an die „nackte Inzidenzzahl“ von 100 im Sieben-Tage-Schnitt geknüpft ist. Dieser Wert sei jedoch schwankend und berücksichtige nicht, ob es sich bei hohen Inzidenzen um einen Clusterausbruch handele – also etwa in einem Altenheim – oder um eine diffuse Flächenausbreitung. Mit dieser Begründung hätten bereits Gerichte Ausgangssperren kassiert.

FDP vermutet „Verfahrenstrick“

Die Beschwerde der FDP richtet sich auch gegen die Weitergeltung von Beschränkungen für vollständig Geimpfte, von denen laut Robert-Koch-Institut kaum noch Ansteckungsgefahr ausgeht. Gerade in Altenheimen sehe man, wie wichtig soziale Kontakte die körperliche und geistige Gesundheit förderten. Kontaktbeschränkungen für geimpfte Personen seien nicht mehr zu begründen, ist die FDP überzeugt.

Ein dritter Punkt der FDP-Beschwerde betrifft die Form der Verabschiedung des Gesetzes. Buschmann nannte es einen „Verfahrenstrick“, die Notbremse dem Bundesrat nur als Einspruchsgesetz vorzulegen. Es handele sich in Wirklichkeit um eine zustimmungspflichtige Regelung. Der Prozessbevollmächtigte für die Beschwerde der FDP, Thorsten Kingreen, ist überzeugt, dass die Länderkammer dem Gesetz ausdrücklich hätte zustimmen müssen. Dabei ist die Mehrheit der Ja-Stimmen ausschlaggebend für das Inkrafttreten. Da viele Ministerpräsidenten in der entscheidenden Bundesratssitzung scharfe Kritik am Gesetz geübt hätten, wäre eine solche Mehrheit bei einem Zustimmungsgesetz sicher nicht erfolgt, mutmaßt Buschmann. So aber ließ der Bundesrat das Gesetz passieren, weil keine Mehrheit für die Anrufung des Vermittlungsausschusses zustande kam.

Vorige Woche hatte bereits die Bundespartei der Freien Wähler eine Verfassungsbeschwerde gegen das Gesetz angekündigt. In Karlsruhe sind mittlerweile überdies zahlreiche weitere Einzelbeschwerden in gleicher Sache eingegangen.

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