Politik BLICKPUNKT: DIE DEUTSCHEN HABEN DIE WAHL: Fast 5000 Bewerber für den Bundestag

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Die Wähler

Das Statistische Bundesamt schätzt, dass am Sonntag 61,5 Millionen Menschen wahlberechtigt sind – etwa 400.000 weniger als bei der Bundestagswahl 2013. Dabei können deutlich mehr Frauen (31,7 Millionen) als Männer (29,8 Millionen) zur Wahl gehen. Drei Millionen Wähler dürfen zum ersten Mal ihren Stimmzettel in die Wahlurne werfen. Ein Vergleich der Altersgruppen zeigt, dass die Generation Ü70 mit 20,7 Prozent die anteilsmäßig größte Gruppe unter der Wahlberechtigten stellt, gefolgt von den 50- bis 60-Jährigen (20 Prozent). Der Bundeswahlleiter schätzt, dass etwa 720.000 Wahlberechtigte türkische Wurzeln haben. In Rheinland-Pfalz dürfen 3,07 Millionen Frauen und Männer am Sonntag ihre Stimme abgeben – rund 23.000 weniger als 2013. Landesweit gibt es 158.000 Erstwähler. Die Kandidaten Auch wenn von vielen Plakaten Kanzlerin Angela Merkel (CDU) beziehungsweise ihr SPD-Herausforderer Martin Schulz dem Wahlvolk zulächeln: Gewählt wird nicht der Regierungschef, sondern das Parlament beziehungsweise die 598 Abgeordneten des Bundestags. Um die Mandate bewerben sich bundesweit 4828 Kandidaten; unter ihnen sind 1400 Frauen. Damit gibt es dieses Mal fast 400 Bewerber mehr als 2013. Jüngste Kandidatin ist eine 18-Jährige aus Brandenburg; die ehemalige Schauspielerin Barbara Rütting, die in Bayern kandidiert, ist mit 89 Jahren älteste Bewerberin. 34 Parteien treten mit Landeslisten an, wobei nicht alle Gruppierungen bundesweit präsent sind. In Rheinland-Pfalz sind 14 Parteien mit Landeslisten auf den Stimmzetteln verzeichnet, ebenso viele wie vor vier Jahren. Darunter sind erstmals das Bündnis Grundeinkommen (BGE), die Partei „Die Partei“ und die V-Partei3. Die Reihenfolge der Parteilisten auf dem Stimmzettel resultiert aus der Anzahl der Zweitstimmen, die die jeweilige Partei bei der vergangenen Bundestagswahl erreichte. Die drei „neuen“ Listen folgen in alphabetischer Reihenfolge. Das Verfahren Jeder Wähler kann auf seinem Wahlzettel zwei Kreuzchen machen: eines für die Erststimme, eines für die Zweitstimme. Mit der Erststimme wird der Kandidat des jeweiligen Wahlkreises gewählt, der dann als sogenannter Direktkandidat in den Bundestag einzieht. Bundesweit gibt es 299 Wahlkreise, davon liegen fünf in der Pfalz und 15 in Rheinland-Pfalz. Mit der Zweitstimme entscheidet sich der Wähler für eine Landesliste. Gemäß dem Zweitstimmen-Anteil werden die Sitze im Bundestag auf die Parteien verteilt. Erst- und Zweitstimme müssen nicht an dieselbe Partei vergeben werden; der Wähler kann seine Erststimme dem Kandidaten von Partei X und seine Zweitstimme der Liste von Partei Y geben. Wer will, kann auch nur seine Erststimme oder seine Zweitstimme abgeben. Die Stimmzettel sind oben rechts gelocht oder abgeschnitten. Dies dient dazu, dass sich blinde oder sehbehinderte Wähler, die eine Stimmzettelschablone benutzen, orientieren können. Das Überhangmandat Erringt eine Partei über die Erststimme mehr Mandate, als ihr gemessen am Zweitstimmenanteil zustehen, kann sie diese behalten. Die Folge solcher Überhangmandate: Es ziehen mehr als die vorgesehenen 598 Abgeordneten in den Bundestag ein. Um die betreffende Partei nicht zu bevorteilen, erhalten die übrigen Parteien Ausgleichsmandate. So wird gewährleistet, dass am Ende die Anzahl der Abgeordneten einer Partei deren Zweitstimmenanteil entspricht. Die Fünf-Prozent-Hürde Nicht alle Parteien, die zur Wahl antreten, werden auch im neuen Bundestag vertreten sein. Um eine Zersplitterung des Parlaments zu verhindern, gibt es die Fünf-Prozent-Hürde: Nur Parteien, auf die mindestens fünf Prozent der Zweitstimmen entfallen, können Abgeordnete ins Parlament entsenden. Ausnahme: Schafft es eine Partei, dass drei ihrer Wahlkreiskandidaten gewählt werden, ist auch sie gemäß ihrem Zweitstimmenanteil im Bundestag vertreten.

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