Waldsee / Frankenthal RHEINPFALZ Plus Artikel Selbstbild des Angeklagten hält Realität nicht stand

Zwischen Selbstüberhöhung und Kränkung: Ein Gutachter stellte beim Angeklagten ausgeprägte narzisstische Persönlichkeitsmerkmale
Zwischen Selbstüberhöhung und Kränkung: Ein Gutachter stellte beim Angeklagten ausgeprägte narzisstische Persönlichkeitsmerkmale fest.

Im Prozess um den Armbrustmord an einem Werkstattbesitzer hat ein Gutachter die Persönlichkeit des Angeklagten analysiert. Er hält ihn für schuldfähig, wenn auch narzisstisch.

Am Montag wurde vor der Großen Strafkammer des Landgerichts Frankenthal der Mordprozess gegen einen Mann aus Dirmstein fortgesetzt, der den Besitzer einer Autowerkstatt in Waldsee im Februar 2021 mit einer Armbrust angeschossen und ihn dann mit einem Seil stranguliert haben soll. Nun ging es um ein psychiatrisches Gutachten des Angeklagten.

Harald Dreßing, Leiter der Forensischen Abteilung des Mannheimer Zentralinstituts für seelische Gesundheit, erläuterte über gut eineinhalb Stunden sein Bild der Persönlichkeit des Angeklagten. Seine Einschätzung basiert auf der Aktenlage, der Untersuchung des Mannes, aber auch auf seinem Verhalten während des Prozesses. Fazit: Der Angeklagte leidet Dreßing zufolge an keiner psychischen Störung, die Einfluss auf seine Fähigkeit haben könnte, das Unrecht der Tat einzusehen und nach dieser Einsicht zu handeln – seine Täterschaft angenommen.

Tendenz zur Überhöhung

Allerdings habe der Angeklagte ausgeprägt narzisstische Persönlichkeitsmerkmale, erklärte Dreßing. Er sprach über typische Kennzeichen und wie diese sich in der Person des Angeklagten ausprägten. Dabei nahm der Gutachter Bezug darauf, was Zeugen beschrieben haben, die den Mann am längsten kennen, wie etwa Familienangehörige. Von klein auf habe er offenbar die Tendenz gehabt, sich für besser, gar großartiger zu halten, als es angemessen erscheine. Im Explorationsgespräch habe der Angeklagte beispielsweise darauf bestanden, dass er bereits mit fünf Monaten „sauber“ gewesen sei, obwohl dies rein medizinisch nicht möglich sei.

Der Dirmsteiner ist ein weit gereister Mann, auch wegen seiner nebenberuflichen Tätigkeiten. Es falle aber auf, dass er sich stets als der Beste seines Fachs bezeichne, der bei seinen Reisen mit Berühmtheiten verkehrt habe. Die Wirklichkeit halte dem nicht immer stand, meinte der Gutachter, zum Beispiel wenn sich seine Antiquitäten als Trödel entpuppten oder sich seine finanzielle Situation als prekär herausstelle.

Leicht kränkbar

Dieser Überhöhung steht dem Psychiater zufolge eine hohe Kränkbarkeit gegenüber. So habe die Äußerung des Mordopfers, er könne auf keinen Fall einen gebrauchten alten Campingbus von dessen Lebensgefährtin erwerben, ihn weit mehr gekränkt, als er habe zunächst erkennen lassen. Auch das Verbot, sich auf dem Gelände der Werkstatt aufzuhalten, weil er nur die Arbeiter von der Arbeit abhalte, habe ihn getroffen. Sich selbst aufzuwerten, gehe einher mit dem Bedürfnis, andere abzuwerten. Der Dirmsteiner habe den Ermordeten nur dreimal getroffen, schilderte aber das „Triumphgefühl“ beim letzten Treffen, als dessen Wagen nicht ansprang. Typisch sei auch ein Mangel an Empathie. Als Beispiele nannte der Gutachter Versuche, die Ex-Lebensgefährtin und Mitbewohnerin des Opfers möglichst schlecht dastehen zu lassen, aber auch, keinen oder nicht angemessenen Unterhalt für seine Kinder zu zahlen.

Die Verteidigung hatte noch mehr als 15 weitere Beweisanträge angebracht, die das Gericht per Beschluss abwies, weil es sie als bereits erledigt oder als unerheblich für die Schuldfrage ansah. Damit endete die Beweisaufnahme. Im Plädoyer rollte Staatsanwalt Stephan Hertwich in weit mehr als einer Stunde das Verfahren noch einmal auf und fügte Stück für Stück die Puzzleteile der Indizien zusammen, um das Alibi des Angeklagten zu widerlegen.

Zweifel am Motiv

Von Anfang an gab es im Verfahren zwei große Probleme: Zum einen leugnet der Angeklagte, irgendetwas mit dem Mord zu tun zu haben. Aus seiner Sicht muss jemand beobachtet haben, wo er seine Armbrust auf dem Gelände der Werkstatt versteckt habe, um diese dann zu entwenden und als Mordwaffe zu benutzen. Zum anderen gibt es Zweifel am Motiv: Wieso sollte jemand einen anderen umbringen, nur weil dieser verhindert hatte, dass er einen Campingbus kaufen konnte? Zumal er wenig später einen gleichwertigen Wagen zu einem ähnlichen Preis von jemand anderem kaufen konnte. Der sehr redegewandte Angeklagte wies wie sein Verteidiger oft auf diesen Widerspruch hin.

Auch die Polizei hatte mit dem schwachen Motiv zu kämpfen. Aber, so sagte Hertwich mit Verweis auf den Mord in Idar-Oberstein, „auch das Tragen einer Maske an der Tankstelle erscheint nicht als ausreichendes Motiv, und dennoch wurde jemand deshalb erschossen“. Die Polizei hat laut Staatsanwalt 150 Spuren verfolgt, die völlig ergebnisoffen gewesen seien. Am Ende hätte sie sich auf den Angeklagten fokussiert.

Das Plädoyer des Verteidigers Hans Böhme war eigentlich für Donnerstag, 25. August, geplant. Auch mit einem Urteil wurde gerechnet. Der Prozesstermin musste aber kurzfristig abgesagt werden. Einer der Schöffen war in der Nacht auf Donnerstag ins Krankenhaus gekommen. Ein neuer Termin ist für Mittwoch, 31. August, 11 Uhr, angesetzt.

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