Frankenthal / Waldsee RHEINPFALZ Plus Artikel Armbrustmord: Zeugen entlasten Freundin des Opfers

Der Tatort heute: Auf dem Anwesen in Waldsee geschah im Februar 2021 der Mord mit einer Armbrust.
Der Tatort heute: Auf dem Anwesen in Waldsee geschah im Februar 2021 der Mord mit einer Armbrust.

Vor der Großen Strafkammer des Landgerichts Frankenthal ist das Verfahren gegen den Mann aus Dirmstein wegen Mordes mit einer Armbrust an dem Inhaber einer Autowerkstätte in Waldsee fortgesetzt worden.

Es wurden die mutmaßlich letzten beiden Zeugen vernommen, unter ihnen der Hauptermittler der Polizei. Er hatte bereits zu einem früheren Zeitpunkt ausgesagt, nunmehr aber, nach den inzwischen zahlreichen vernommenen Zeugen, wurde er nochmals sehr viel detaillierter zu den von der Polizei unternommenen Ermittlungen und deren Ergebnissen befragt. Der andere Zeuge war ein enger Freund des Ermordeten. Er ist Unternehmensberater und hatte von der Lebensgefährtin, die Eigentümerin des Grundstücks und der darauf ansässigen Firma war, den Auftrag erhalten, die Firma aufzulösen.

Dieser Prozess ist bis heute noch nicht abgeschlossen, noch immer geht es darum, dem Finanzamt einen vollständigen Überblick über die letzten drei Jahre vorzulegen. „Buchhaltung war einer seiner Schwachpunkte“, sagte der Unternehmensberater. Er kannte den Getöteten seit den 70er Jahren, wusste, dass der damals mal vom Gericht verurteilt und im Gefängnis gesessen hatte, ohne Einzelheiten nennen zu können. Als die Partnerin in Waldsee hinzu kam, verstand er sich auch mit ihr sehr gut. „Die beiden hatten ein sehr vertrauensvolles Verhältnis, auch, als sie kein Paar mehr waren. Sie hielt ihm in vielen Dingen den Rücken frei, und er war stets für sie da, etwa wenn es um finanzielle Angelegenheiten ging“.

In einem der seltenen Gespräche mit ihm, wenn es um sehr Persönliches ging, habe er gesagt, sie sei das Beste, was ihm habe passieren können. Er sei vom Alkohol weggekommen und lebe nun ein gesünderes, vernünftiges Leben. Ein starkes Verbindungselement sei ihre gemeinsame Liebe zu ihren Tieren gewesen. Sie sei immer sehr direkt gewesen, unfähig, zu lügen, sehr gerade heraus mit ihrer Meinung. Das seien die einzigen Spannungen gewesen, die es zwischen ihnen gegeben habe.

Verkauf von Bus verhindert

Nach seinem Tod habe sie gesagt, sie könne nicht mehr dort leben. Der Zeuge wusste auch von dem beabsichtigten Verkauf ihres Campingbusses an den Angeklagten. Als dieser den Bus abholen wollte, sei der Getötete dazwischen gegangen und habe den Verkauf verhindert. Sie habe keine Ahnung vom Wert gehabt, später sei der Bus für sehr viel mehr Geld verkauft worden. Auf Fragen der Verteidigung, die auf finanzielle Vorteile der Lebensgefährtin durch den Tod hinausliefen, reagierte der Zeuge entrüstet. Der Verkauf von allem, was in der Werkstatt von Wert gewesen sei, decke kaum die Steuerschulden, und das Grundstück gehöre ihr sowieso.

Der Ermittler, der die gesamte polizeiliche Arbeit koordiniert hatte, gab in seiner neuerlichen Aussage einen detaillierten Überblick darüber. Nachdem ein Motiv nicht erkennbar gewesen sei, hätten sie sehr breit nach allen Richtungen gesucht, sämtliche sozialen und geschäftlichen Kontakte des Getöteten unter die Lupe genommen, dabei auch die Hilfe der Kollegen für Wirtschaftskriminalität in Anspruch genommen. Nachdem die meisten Tötungsdelikte im engsten sozialen Umfeld angesiedelt seien, hätten sie besonders die Lebenspartnerin im Blick gehabt, sie auch mehrfach vernommen, bis sie zur Überzeugung kamen, dass sie nichts damit zu tun hatte. Weil sie körperlich viel zu zierlich sei, um diese Gewalt auszuüben, hätten sie auch die Möglichkeit untersucht, dass sie und der Angeklagte gemeinsam gehandelt hätten. Aber auch dafür hätten sich keine Hinweise gefunden.

„Armbrustmörder“ prahlt

Der einzige Anknüpfungspunkt sei der misslungene Autokauf, und ob dieses Motiv ausreichend sei, danach müsse man in der Persönlichkeit des Angeklagten suchen. Er hatte auch die polizeiliche Vernehmung des Zeugen geführt, der im November zusammen mit dem Angeklagten vom Gefängnis zum Gericht gefahren sei, und dem gegenüber er von sich als dem „Armbrustmörder“ geprahlt hatte. Der Zeuge sei völlig glaubwürdig gewesen, seine Aussagen passten genau zum Stand der Ermittlungen.

Der Prozess wird am 17. August fortgesetzt. Unter anderem das psychiatrische Gutachten zum Angeklagten wird dann vorgestellt.

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