Waldsee / Frankenthal
Armbrustmord-Prozess: Verteidiger zweifelt an Lebensgefährtin
Wo war der Besitzer der Waldseer Autowerkstatt abgeblieben, der am frühen Morgen des 8. Februar 2021, einem Montag, tot in einer Arbeitsgrube der Werkstatt gefunden wurde? Er wurde mit einer Armbrust erschossen. Seine Lebensgefährtin hatte ihn bereits am späteren Sonntagabend vermisst und immer wieder nach ihm geschaut, das hatte sie später der Polizei und auch als Zeugin vor Gericht gesagt. Nun sei es zwar üblich für ihn gewesen, auch am Sonntag in seiner Werkstatt oder in seinem Büro zu arbeiten, statt sich in seiner Wohnung aufzuhalten, aber sie habe ihn eben nirgendwo gesehen oder gehört.
Nun ging es im Prozess vor der Großen Strafkammer des Landgerichts Frankenthal nach einer längere Pause im Frühjahr, weil der Verteidiger des Angeklagten, Hans Böhme aus Heidelberg, krank pausieren musste, um die Aufnahmen einer Überwachungskamera einer Firma, die gegenüber der Autowerkstatt auf der anderen Straßenseite platziert ist.
Die vorgeführten Videoaufnahmen umfassten die Zeit vom Nachmittag des 7. Februar bis zum Morgen des 8. Februar, als man bereits die ersten Autos vorbeifuhren. Die Kamera hatte die Straße erfasst und die Front der Werkstatt mit dem Eingang und den Fenstern der Wohnung darüber. Die Aufnahmen wurden kommentiert vom Kriminalhauptkommissar, der die Ermittlungen geleitet hatte, und später noch von einer weiteren Kommissarin, die die Aufnahmen ausgewertet hatte. Sie hatte die Fenster den einzelnen Räumen der Wohnung zugeordnet.
Prozess wird ein Jahr dauern
Nach der Vorbesichtigung der Aufnahmen durch den Angeklagten und dessen Verteidiger hatte letzterer in einem Schriftsatz dazu Stellung genommen: Die Bilder stimmten nicht mit den Aussagen der Lebensgefährtin des Dirmsteiners überein. Sie hatte ausgesagt, dass sie während der Nacht ein paar Mal zur Toilette gegangen und dabei jedes Mal nach ihm geschaut habe – im Büro, der Werkstatt und der Wohnung. Die Aufnahmen zeigten jedoch, dass diese Orte permanent beleuchtet waren. Dies könne nur bedeuten, dass entweder sie selber sich sehr viel länger dort aufgehalten habe, oder ihr Lebensgefährte, der dann aber zu der Zeit noch nicht tot gewesen sein kann. In jedem Fall habe sie gelogen, und das spreche für sie als Täterin und nicht für den Angeklagten. Er beantrage daher die Aufhebung oder zumindest Aussetzung der Untersuchungshaft.
Dagegen wandte sich Oberstaatsanwältin Doris Brehmeier-Metz: Es gebe eine Reihe sehr viel wahrscheinlichere Erklärungen für das brennende Licht, zumal die Kamera sich nur bei Bewegungen einschalte, sodass es aussähe, als ob das Licht durchgehend an sei, obwohl es in Wirklichkeit mehrmals eingeschaltet worden sei. Im Übrigen bemerke sie, dass der Verteidiger die Lebensgefährtin in einer schon an Verleumdung grenzenden Weise als Hauptverdächtige aufbauen wolle.
Das Gericht beschloss, den Haftbefehl nicht aufzuheben. Ursprünglich war geplant, dass der Prozess bereits Anfang April mit dem Urteil endet. Nun hat das Gericht bis Ende Juli weitere Termine festgesetzt. Das Verfahren wird dann – sofern es dabei bleibt – fast ein ganzes Jahr dauern.