Waldsee
Armbrustmord: Massive Verletzungen beim Opfer festgestellt
Der Waldseer war in seiner Werkstatt mit zwei Schüssen aus einer Armbrust angeschossen worden. Anschließend wurde ihm noch eine Plastiktüte über den Kopf gezogen und am Hals festgebunden. Die genauen Umstände schilderte die Gerichtsmedizinerin an diesem Verhandlungstag. Barbara Fliß vom Institut für Rechtsmedizin der Universität Mainz hatte noch am Tattag die Leichenschau und später die Obduktion vorgenommen.
Als sie am Tatort den 64-jährigen Getöteten in der Werkstattgrube, wo er aufgefunden worden war, zum ersten Mal sah, sei noch nicht klar gewesen, ob eine Fremdeinwirkung vorlag oder ob er etwa mittels der Plastiktüte sich selbst getötet hatte, sagte sie. Die Medizinerin untersuchte ihn dann systematisch von Kopf bis Fuß. Die Plastiktüte wurde entfernt, das Seil um den Hals ließ sie aber bis zur späteren Obduktion an Ort und Stelle.
Blutverlust durch Kopfwunde
Am Hinterkopf habe es eine massive Verletzung gegeben, aus der sehr viel Blut ausgetreten sei, das die Wunde verkrustet habe. Oberhalb der linken Augenbraue sei eine weitere größere Verletzung sichtbar gewesen. An der linken Seite der Brust ragte die Pfeilspitze heraus, in der Achselhöhle rechts war der Rest des Pfeiles zu sehen. Die Totenstarre sei schon voll ausgebildet gewesen, und der Körper habe sich schon auf knapp über 20 Grad abgekühlt.
Die Todeszeit schätzte die Ärztin auf etwa zehn bis 17 Stunden vor dem Auffinden, also etwa zwischen 22 Uhr am Sonntagabend und 5 Uhr am Montagmorgen. Daraus ergaben sich Fragen des Vorsitzenden Richters Karsten Sauermilch und des Verteidigers Hans Böhme: Wie genau kann diese Schätzung sein? Könnte der Tod auch früher als 22 Uhr oder nach dieser Zeit eingetreten sein? Abweichungen seien durchaus möglich, sagte Fliß. Der Tod könne durchaus eine oder zwei Stunden, aber nicht einen Tag früher eingetreten sein.
Mann starb nicht sofort
Bei der Obduktion am nächsten Tag, nachdem die Leiche gesäubert und das Seil entfernt worden waren, habe man mehr gesehen. Unmittelbare Todesursachen seien der starke Blutverlust und das Erdrosseln mit dem Seil gewesen. Der Pfeil sei von rechts eingedrungen, habe den ganzen Rumpf und Brustkorb durchquert. Ein zweiter Schuss habe die Kopfverletzung verursacht, da sei jedoch kein Pfeil mehr gewesen. Der Mann habe unmittelbar nach den Schüssen noch gelebt und sei noch handlungsfähig gewesen. Abwehrverletzungen seien jedoch nicht erkennbar gewesen.
Fraglich blieb: Wo war der Schütze, wie die Position des Opfers? Und wo ist der zweite Pfeil geblieben? Verteidiger Hans Böhme hatte bereits in einer früheren Sitzung fünf Beweisanträge zu den ballistischen Fragen gestellt, über die das Gericht erst nach Anhörung der Rechtsmedizin entscheiden will. Es gibt weiter viele offene Fragen. Die Verhandlung wird am nächsten Montag fortgesetzt.