Frankenthal / Waldsee
Armbrustmord: Hinweise in den Blutspritzern
Zwei Monate ruhte der Prozess gegen den Mann aus Dirmstein, der den Besitzer einer Autowerkstatt in Waldsee mit einer Armbrust getötet haben soll. Der Richter war krank, viele Termine fielen aus. Nun ging es vor der Großen Strafkammer des Landgerichts Frankenthal weiter, eine Rechtsmedizinerin war aus Köln für ihre Aussage angereist. Sie ist eine anerkannte Spezialistin für Blutspritzer und hatte als Mitarbeiterin der Forensischen Abteilung der Universitätsklinik Heidelberg den toten Mann aus Waldsee ein zweites Mal obduziert.
Die Suche nach den Blutspuren in der großen, verschmutzten Halle sei äußerst aufwendig gewesen, sagte die Sachverständige vor Gericht. Anhand der Spuren geht sie davon aus, dass die Schüsse aus der Armbrust von außerhalb der Grube abgefeuert wurden. Das Opfer müsse in die Grube gestürzt und hart mit dem Hinterkopf aufgeschlagen sein. Dann rutschte es entlang der Wand zu Boden, dort fand sich das meiste Blut. Durch Außentemperatur, Innentemperatur und Bekleidung des Opfers schätze sie den wahrscheinlichen Todeszeitpunkt zwischen Sonntag, 22, und Montag, 5 Uhr, ein. Abweichungen seien allerdings denkbar.
Täter geht auf Nummer sicher
In ihrer Aussage wurde vor allem deutlich, mit welcher Brutalität der Mann getötet wurde – und dass er nach den zwei Schüssen mit der Armbrust noch lebte. Der Täter erdrosselte ihn daraufhin mit einem Seil und stülpte ihm, um sicher zu gehen, anschließend eine blaue Plastiktüte über den Kopf, die er mit Kabelbindern am Hals festzurrte. Das darunterliegende Seil entdeckten die Mediziner der Universitätsklinik Mainz, die die Leiche als Erste untersuchten, als sie die Plastiktüte und Kabelbinder lösten.
Neben den zwei bereits von ihnen festgestellten Schussverletzungen, durch die Brust und von hinten in den Schädel, wo der Pfeil oberhalb der linken Augenbraue wieder austrat, fand die Rechtsmedizinerin in der zweiten Untersuchung zusätzliche Hinweise darauf, dass der Täter versucht haben könnte, sein Opfer zu erhängen. Während der Strangulation lebte das Opfer auch noch. Das stellte die Expertin klar.
Richter wird es zu bunt
Verteidiger Hans Böhme hatte schon im Oktober 2021 und Anfang Mai dieses Jahres insgesamt 13 Beweisanträge gestellt, um die Einzelheiten des Tathergangs in Zweifel zu ziehen. Unter anderem ballistische Gutachten sollten allesamt nachweisen, dass auch andere Versionen des Tathergangs denkbar seien. Zu solchen Möglichkeiten befragte er dann auch die Sachverständige. Beispielsweise wollte er wissen, ob der Pfeil vielleicht herausgezogen wurde, ob der Kopf des Opfers dabei fixiert war – oder ob der Pfeil abgebrochen sein könnte.
Nach einiger Zeit griff Richter Karsten Sauermilch ein: Er wolle ja gern soweit wie möglich Fragen zulassen, aber er müsse gestehen, dass er bei 90 Prozent der Fragen nicht verstehe, wohin sie zielten – und inwieweit die Antworten helfen herauszufinden, ob der Angeklagte der Täter sei. Darauf sprang Oberstaatsanwältin Doris Brehmeier-Metz an und verlas eine Stellungnahme: Die Fragen des Verteidigers seien entweder bereits beantwortet worden oder die Antworten seien ohne Belang für die Frage, ob der Angeklagte schuldig ist.
Übersetzte Chat-Protokolle
Außerdem ging es am Verhandlungstag um die mittlerweile übersetzten 15 Chat-Protokolle zwischen dem Angeklagten, seiner thailändischen Freundin und einer weiteren thailändischen Bekannten. Der Vorsitzende ordnete an, dass Richter und Schöffen sowie die übrigen Beteiligten die Protokolle lesen sollen und sie nicht in der Hauptverhandlung verlesen werden. Die Mappen wurden verteilt, erörtert werden sollen sie gegebenenfalls beim nächsten Prozesstermin am Montag, 25. Juli.
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