Otterstadt / VG Rheinauen RHEINPFALZ Plus Artikel Klagen gegen Erdöl-Bohrung: Reaktionen aus Politik, vom Landesamt und dem Konsortium

Ist in der Verbandsgemeinde Rheinauen von einem Teil der Bürger nicht gewollt: eine Erdöl-Bohrung wie bei Schwegenheim. Das Foto
Ist in der Verbandsgemeinde Rheinauen von einem Teil der Bürger nicht gewollt: eine Erdöl-Bohrung wie bei Schwegenheim. Das Foto aus dem Jahr 2019 zeigt den Bohrplatz vom Bohrturm aus.

Die Ortsgemeinde Otterstadt, die Verbandsgemeinde Rheinauen und jetzt auch der Bund für Umwelt und Naturschutz klagen gegen die geplante Erdöl-Bohrung bei Otterstadt. Wie kommt der Protest an und wie geht es weiter?

Was ist bei der Bohrung geplant?
Das Konsortium aus den Firmen Neptune Energy und Palatina Geocon will an der L534, rund 450 Meter von der Otterstadter und Waldseer Wohnbebauung entfernt, einen fußballplatzgroßen Bohrplatz bauen und mithilfe einer Bohrung in rund 2800 Metern Tiefe im Buntsandstein nach Erdöl suchen. Die Lagerstätte wird nicht senkrecht unter dem späteren Bohrplatz vermutet, sondern in einiger Entfernung Richtung Otterstädter Altrhein unter Ackerflächen. Für die Erkundungsbohrung wird für etwa drei Monate eine Bohranlage aufgebaut. Danach wird sie mit einem Eruptionskreuz verschlossen. Wenn Erdöl gefunden wird, bewertet das Konsortium, ob der Rohstoff von dort aus wirtschaftlich gefördert werden kann.

In Schwegenheim haben die Firmen ein ähnliches Vorhaben verwirklicht. 2019 wurde auf einem Bohrplatz nahe der B9 ein rund 33 Meter hoher Bohrturm aufgebaut, die Testförderung dauerte circa drei Monate. Seitdem ist der Platz verlassen, das Konsortium verhandelt laut Sprecherin Silke Bender noch, wie es dort weitergeht. In Speyer fördert es seit 15 Jahren Erdöl.

Wer klagt gegen das Vorhaben zwischen Otterstadt und Waldsee?
Die Ortsgemeinde Otterstadt und die Verbandsgemeinde Rheinauen klagen als betroffene Kommunen gegen das Projekt. Der Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND) hat ebenfalls Klage vor dem Verwaltungsgericht in Neustadt eingereicht. Die Kommunen führen an, durch die Bohrung in ihrem Planungsrecht und damit in ihrer Entwicklung beeinträchtigt zu sein. Der BUND drängt auf eine Umweltverträglichkeitsprüfung und will diese mithilfe seiner Klage durchsetzen.

Das Landesamt für Geologie und Bergbau hatte entschieden, dass keine vollständige Umweltverträglichkeitsprüfung erforderlich ist und dies damit begründet, dass „keine erheblich nachteiligen Umweltauswirkungen“ zu erwarten seien. Zu dieser Einschätzung kam es, weil es sich bei der Erkundungsbohrung um ein zeitlich begrenztes Vorhaben handele und keine Schutzgebiete tangiert würden.

Wieso wurde die Bohrung erlaubt?
Für die Zulassung einer Erdöl-Bohrung ist in Rheinland-Pfalz das Landesamt für Geologie und Bergbau (LGB) zuständig. Es entscheidet nach dem Bundesberggesetz. Dieses sieht eine gebundene Entscheidung vor. Das bedeutet, dass Projekte genehmigt werden müssen, wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, weil ansonsten das Erdöl-Konsortium klagen könnte. Eine Abwägung kann das Landesamt somit nicht vornehmen.

Was hat es mit der Reform des Bergrechts auf sich?
Im Koalitionsvertrag der Ampel-Regierung aus SPD, Grüne und FDP ist auf Landes- und auf Bundesebene von einer Novellierung des Bundesberggesetzes die Rede. Das Gesetz trat 1982 in Kraft. Zweck ist die „Sicherung der Rohstoffversorgung“, die „Sicherheit der Betriebe und der Beschäftigten des Bergbaus zu gewährleisten“ sowie „die Vorsorge gegen Gefahren zu verstärken und den Ausgleich unvermeidbarer Schäden zu verbessern“. Kritik kommt von Umweltverbänden, Interessengemeinschaften wie der „IG Kein Öl in Otterstadt“ sowie Pfälzer Bundes- und Landtagsabgeordneten der Grünen. Sie sprechen davon, dass das Bergrecht aus der Zeit gefallen sei und auf den Klimaprüfstand gehöre.

Der Altriper Armin Grau setzt sich für die Modernisierung des Gesetzes ein. Der Bundestagsabgeordnete wünscht sich mehr Transparenz, mehr Bürgerbeteiligung und die Möglichkeit, dass Genehmigungsbehörden eine Abwägungsentscheidung treffen können. Grau schwebt vor, dass sie Energievorhaben nach Klima- und Umweltschutzbelangen priorisieren dürfen und fordert, erneuerbaren Energien wie Geothermie-Projekten Vorfahrt einzuräumen. „Fossile Projekte dürfen nicht Priorität haben“, findet der Grünen-Politiker. Er plädiert zudem dafür, dass bei Bohrungen nach Öl und Gas immer Umweltverträglichkeitsprüfungen gemacht werden müssen. Der Altriper wirkt als Berichterstatter im Umweltausschuss des Bundestags an der Reform des Bergrechts mit. Ihm zufolge soll noch dieses Jahr ein Entwurf präsentiert werden, genauer konnte er auf Anfrage noch nicht darauf eingehen.

Wie sind die Erfolgsaussichten der Klagen?
Die Erfolgsaussichten der Klagen werden als gering eingeschätzt. Der Gang vor Gericht hat jedoch mehrere Gründe: Otterstadt, die Verbandsgemeinde Rheinauen und der BUND wollen ihre ablehnende Haltung deutlich machen. Sie fürchten negative Auswirkungen auf Mensch und Umwelt. Zudem hat die Klage aufschiebende Wirkung. Das bedeutet, dass das Projekt verzögert wird. Die Kommunen hoffen, dass in der Zwischenzeit das Bundesberggesetz geändert wird und dann neue Regelungen für die Erdöl-Bohrung greifen. Aber wie realistisch ist das?

Holsten Hübner, Bergdirektor und Abteilungsleiter beim Landesamt für Geologie und Bergbau, erklärt auf RHEINPFALZ-Anfrage, dass bei der Genehmigung der Tag der Antragsstellung und das dann geltende Recht Grundlage für die Entscheidung seien. Bisher hat das LGB den Hauptbetriebsplan zugelassen. Für den Bohrplatzbau, die Bohrung und die Förderung muss das Konsortium noch sogenannte Sonderbetriebspläne einreichen, über die das LGB dann entscheidet.

Was sagt das Erdöl-Konsortium?
Das Konsortium aus den Firmen Neptune Energy und Palatina Geocon lässt über Sprecherin Silke Bender auf Anfrage mitteilen, dass die Klagemöglichkeit ein zu respektierender rechtlicher Weg sei. Die Klagen richten sich nicht gegen das Konsortium, sondern gegen das Land, weil das Bergbaulandesamt den für das Projekt notwendigen Hauptbetriebsplan genehmigt und Widersprüche der Gemeinden und des BUND abgewiesen hat. Das Konsortium werde mit dem Genehmigungsverfahren für das Projekt weiter voranschreiten, sagt Bender und kündigt an, dass als nächster interner Schritt vorgesehen sei, den Sonderbetriebsplan für den Bohrplatzbau zu erstellen. „Ansonsten warten wir das Klageverfahren ab“, sagt sie.

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