VG Rheinauen / Otterstadt RHEINPFALZ Plus Artikel Gemeinden klagen gegen Erdöl-Projekt

Vorgesehener Standort für die Erdöl-Suche: ein Feld zwischen Otterstadt (im Hintergrund) und Waldsee gegenüber der Sandgrube Heb
Vorgesehener Standort für die Erdöl-Suche: ein Feld zwischen Otterstadt (im Hintergrund) und Waldsee gegenüber der Sandgrube Heberger an der Landesstraße 534.

Die Ortsgemeinde Otterstadt und die Verbandsgemeinde Rheinauen ziehen vor Gericht, um sich gegen die geplante Erdöl-Bohrung zwischen Otterstadt und Waldsee zu wehren. Das vom Landesamt für Geologie und Bergbau genehmigte Vorhaben ist seit Jahren umstritten.

Die Entscheidung in einer gemeinsamen Sitzung des Otterstadter Ortsgemeinderats und des Umweltausschusses fiel einstimmig. Der Verbandsgemeinderat Rheinauen unter Vorsitz von Bürgermeister Patrick Fassott (SPD) sprach sich mehrheitlich für eine Klage gegen die vorgesehene Erdöl-Suche auf einem Acker gegenüber der Sandgrube Heberger an der L534 zwischen Otterstadt und Waldsee aus. Die Ortsgemeinde Waldsee ist ebenfalls gegen das Erdöl-Projekt. Sie klagt aber nicht selbst, weil sie zum jetzigen Zeitpunkt im Genehmigungsverfahren nicht anführen kann, dass sie betroffen ist und eine Klage ihrerseits vor Gericht daher nach juristischer Einschätzung nicht zugelassen wird. Laut Waldsees Ortsbürgermeisterin Claudia Klein (CDU) ist es der Ortsgemeinde aber wichtig, Otterstadt politisch und finanziell zu unterstützen, sodass sich Waldsee an den Prozesskosten beteiligen wird. Otterstadts Ortsbürgermeister Bernd Zimmermann (CDU) wertete die Unterstützung als „sehr starkes Signal“.

Die politischen Gremiensitzungen fanden vergangene Woche unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt, weil sich Rechtsanwalt Thomas Jäger (Würzburg) ausführlich zu seiner rechtlichen Einschätzung äußerte und die Erfolgsaussichten einer Klage darlegte. Nach Angaben von Detlef Schneider, Leitender Beamter der Verbandsgemeindeverwaltung, sind die Prozesskosten abhängig vom Streitwert, den das Gericht festlegt, und werden derzeit auf einen niedrigen fünfstelligen Betrag geschätzt.

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Widerstand seit acht Jahren

Der Protest gegen die angedachte Erdöl-Erkundungsbohrung währt seit mittlerweile acht Jahren. 2015 gründete sich in Otterstadt die Interessengemeinschaft „IG Kein Öl Otterstadt“. Ein Teil der Gruppe wehrte sich vor einigen Jahren ebenfalls vor Gericht in zwei Instanzen in einem früheren Genehmigungsstadium gegen die Erdöl-Pläne – allerdings vergeblich, weil die Richter die Privatpersonen als nicht klagebefugt ansahen.

Die Ortsgemeinde Otterstadt will nun in erster Instanz vor dem Verwaltungsgericht anführen, dass sie sich durch die Erdöl-Bohrung, die auf ihrer Gemarkung abgeteuft werden soll, in ihren eigenen Rechten verletzt sieht. Die Verbandsgemeinde Rheinauen begründet ihre Betroffenheit ebenfalls mit planungsrechtlichen Einschränkungen und nennt als Stichwort den Flächennutzungsplan, für den sie verantwortlich ist und in dem allgemein die weiteren Entwicklungsmöglichkeiten der Gemeinden – etwa bezüglich weiterer Baugebiete – festgeschrieben werden.

Die politischen Gremien aus Otterstadt, Waldsee und der Verbandsgemeinde eint, dass sie die Erdöl-Bohrung grundsätzlich ablehnen. Sie verweisen darauf, dass es sich dabei um die Gewinnung fossiler Energien handelt – und das in Zeiten des Klimawandels und der begonnenen Energiewende hin zur Klimaneutralität. Zudem gibt es „große Sorgen bezüglich möglicher negativer Auswirkungen“ auf Mensch und Umwelt.

Grundlage für die Erdöl-Bohrung ist der Hauptbetriebsplan, den das LGB genehmigt hat und der den Standort festlegt. Er sieht einen fußballplatzgroßen versiegelten Bohrplatz rund 450 Meter entfernt von der Otterstadter und Waldseer Wohnbebauung vor. Wenn Erdöl gefunden würde, schlösse sich eine dreimonatige Testförderung an. Anschließend würde darüber entschieden, ob dort eine langfristige Förderung, die 500 Tonnen Öl pro Tag erst einmal nicht überschreiten darf, wirtschaftlich ist. Für jeden weiteren Schritt – den Bohrplatzbau, die Bohrung und die Förderung –, der in Sonderbetriebsplänen dargelegt werden muss, braucht das Konsortium weitere Genehmigungen vom Landesamt für Geologie und Bergbau. Hinter dem Konsortium stecken der deutsche Ableger des international agierenden Neptune-Energy-Konzerns und das in Speyer ansässige Unternehmen Palatina Geocon, die in der Domstadt seit 2008 Erdöl fördern.

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