KUSEL. Der im Juli 2014 beschlossene Mindestlohn ist auch in der Sportwelt angekommen. 8,50 Euro müssen Vereine seit 1. Januar für ihre Beschäftigten, zum Beispiel Platzwarte oder Putzhilfen, die zuvor in einem Minijob angestellt waren, zahlen. Die von der RHEINPFALZ befragten Vereine im Landkreis Kusel sind von der gesetzlichen Neuregelung nur bedingt betroffen – der steigende Bürokratieaufwand allerdings schreckt so einige Funktionäre.