Kreis Kusel Mehr Bürokratie durch Mindestlohn

KUSEL. Der im Juli 2014 beschlossene Mindestlohn ist auch in der Sportwelt angekommen. 8,50 Euro müssen Vereine seit 1. Januar für ihre Beschäftigten, zum Beispiel Platzwarte oder Putzhilfen, die zuvor in einem Minijob angestellt waren, zahlen. Die von der RHEINPFALZ befragten Vereine im Landkreis Kusel sind von der gesetzlichen Neuregelung nur bedingt betroffen – der steigende Bürokratieaufwand allerdings schreckt so einige Funktionäre.

„Wir haben mit dem Mindestlohn im Verein überhaupt keine Berührung“, sagt Timo Molter, Vorsitzender des TuS Schönenberg. Zwar gilt das Mindestlohngesetz für jedes vertraglich vereinbarte Arbeitsverhältnis – also auch für das zwischen einem Verein und seinen Trainern, Spielern, Platzwarten oder Hilfskräften in der Gastronomie –, doch bei ehrenamtlich Tätigen findet die Neuregelung keine Anwendung. Sofern die Helfer pro Jahr nicht mehr als 750 Euro, die sogenannte Ehrenamtspauschale, vom Verein erhalten. Molter: „Wir machen seit Jahren alles in Vereinsregie.“ Auch Molters Vorstandskollege Andreas Jung vom SV Veldenz Lauterecken sieht die Mindestlohnregelung eher gelassen. Es sei gerade genug Geld da, um irgendwie die laufenden Kosten zu decken, bei den Heimspielen übernehme immer abwechselnd jemand anderes den Dienst in der Gaststätte. „Und unser Trainer erhält eine Übungsleiterpauschale, die ja auch fest geregelt ist“, ergänzt Jung. So dürfen Trainer, Ausbilder, Betreuer und Übungsleiter maximal eine Aufwandsentschädigung von 2400 Euro pro Jahr, also 200 Euro pro Monat, erhalten. Werden die Beträge überschritten, müssen für die darüber hinaus gezahlte Vergütung 30 Prozent an die Minijob-Zentrale entrichtet werden. In jedem Fall besteht für die Vereinsvorstände eine Dokumentationspflicht. Das heißt: Die geleisteten Stunden, sei es vom Trainer oder einer Putzhilfe, müssen dokumentiert werden. „Es müssen die Tage und geleisteten Stunden in ein Formular eingetragen werden, das zum Monatsende in den Akten liegt, so dass die Unterlagen bei einer möglichen Kontrolle vollständig sind“, erläutert Rudolf Schleppi, Rechner beim SV Nanz-Dietschweiler. Der Landesligist sei nur bedingt von dem neuen Gesetz betroffen. Doch durch die Dokumentationspflicht „ist das schon ein ganz schöner Akt“, ergänzt Schleppi. Dass auch die Bezahlung von Spielern unter das Mindestlohngesetz fällt, betreffe den klassenhöchsten Fußballverein im Landkreis nicht – es werde ohnehin nichts gezahlt. Beim SV Herschweiler-Pettersheim und beim TV Kusel erhalten jeweils die Putzkräfte den gesetzlichen Mindestlohn von 8,50 Euro je Stunde. „Unsere Putzfrau erhält den Betrag sowieso schon. Wir haben nur den Mehraufwand der Dokumentation“, berichtet Petra Fauß, Vorsitzende des TVK, und ergänzt: „Aber es funktioniert. Müssten wir den Mindestlohn aber auch an all unsere Übungsleiter zahlen, wäre das für den Verein schon eine enorme Belastung.“ Auch Helmut Göddel, der Vorsitzende des SV Herschweiler-Pettersheim, findet es schade, dass die gesetzliche Neuregelung in der Praxis mit einem Mehr an bürokratischer Arbeit für die Vereine einhergeht. „Ich glaube, dass die Entscheidungsträger die Tragweite dieses Gesetzes unterschätzt haben“, sagt Göddel. Nanz-Dietschweilers Rudolf Schleppi geht deshalb auch davon aus, dass für Vereine in naher Zukunft noch die eine oder andere Neuregelung kommen wird. (hlr)

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