Kandel sieht keine Möglichkeit, eine Veranstaltung der AfD in der Stadthalle zu verbieten – und das, obwohl Demonstrationen, die von einer AfD-Landtagsabgeordneten organisiert werden, seit Wochen die Stadt in Atem halten. (wir berichteten) „Ein Rechtsanspruch zur Benutzung besteht nicht“, heißt es hingegen in Paragraf 1 der Kosten- und Nutzungsordnung für die Stadthalle Kandel. Die RHEINPFALZ hat nachgefragt, wie das zusammenpasst.