Kreis Germersheim In der Halle sind alle gleich
Kandel sieht keine Möglichkeit, eine Veranstaltung der AfD in der Stadthalle zu verbieten – und das, obwohl Demonstrationen, die von einer AfD-Landtagsabgeordneten organisiert werden, seit Wochen die Stadt in Atem halten. (wir berichteten) „Ein Rechtsanspruch zur Benutzung besteht nicht“, heißt es hingegen in Paragraf 1 der Kosten- und Nutzungsordnung für die Stadthalle Kandel. Die RHEINPFALZ hat nachgefragt, wie das zusammenpasst.
„Das ist eine Formulierung, die bei uns in jeder Nutzungsordnung steht“, erläutert der geschäftsführende Beamte der Kandeler Verbandsgemeindeverwaltung, Jens Forstner, auf Anfrage. Bei diesem Satz gehe es zwar darum, dass kein Rechtsanspruch per se bestehe. Aber ein Rechtsanspruch ergebe sich zum Beispiel im Falle der AfD aus dem Anspruch auf Gleichbehandlung. Auf diesen könne die Partei sich beziehen, wenn sie eine öffentliche Einrichtung wie die Stadthalle anmieten möchte, erläutert Forstner. Die „Alternative für Deutschland“ sei in den rheinland-pfälzischen Landtag gewählt worden und demokratisch legitimiert. Für Mitte April hat die AfD Rheinland-Pfalz die Stadthalle für einen „politischen Vortrag“ angemietet. Derzeit halten regelmäßig Demonstrationen unter dem Motto „Kandel ist überall“, angemeldet von der baden-württembergischen AfD-Frau Christina Baum, die Stadt in Atem. Zu diesen Demos reisen tausende Demonstranten an, die mit der deutschen Flüchtlingspolitik nicht einverstanden sind. Doch die Stadt habe keine Handhabe gegen den AfD-Vortrag im April, sagt Forstner. Die Rechtslage habe man schon im Vorfeld einer AfD-Veranstaltung mit Alice Weidel im Bundestagswahlkampf 2017, die ebenfalls in der Stadthalle stattfand, geklärt, so Forstner. „Der Gleichheitsgrundsatz steht über allem.“